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Bundesamt für Naturschutz

Unterstützung der EU-Biodiversitätspolitik und der deutschen EU Ratspräsidentschaft

Internationale Zusammenarbeit
Internationale Projekte
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Projektregionen
Europa
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet I 2.4 Internationaler Naturschutz
Laufzeit
01.01.2020 - 31.03.2021
Blühender Ackerrandstreifen mit Mohn und Kornblumen.
Blütenvielfalt in der Agrarlandschaft

Beschreibung

Hintergrund

Der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt stehen als Kernelemente des europäischen Grünen Deals hoch auf der politischen Agenda der EU. Die Vielfalt der Arten und Lebensräume in Europa hat sich in den letzten Jahrzehnten dramatisch verringert. Am 20. Mai 2020 veröffentlichte die EU-Kommission eine neue EU-Biodiversitätsstrategie mit dem Leitziel, Europas Biodiversität bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen – zum Wohle des Menschen, des Klimas und des Planeten.

In der zweiten Jahreshälfte 2020 übernahm Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft und konnte so zur Entwicklung der Biodiversitätspolitik der EU beitragen und wichtige Prozesse für die Umsetzung der neuen Strategie anstoßen.

Projekt

Das Ziel des FuE-Vorhabens war es, bestmögliche inhaltliche Unterstützung für die Mitwirkung Deutschlands an der Biodiversitätspolitik der EU bereitzustellen. Dazu gehörten u.a. eine naturschutzfachliche Bewertung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und die Entwicklung von fachlichen Empfehlungen für deren Umsetzung. Zudem wurden relevante Positionen und Forderungen von Naturschutz-, Wirtschafts- und Landnutzerverbänden sowie von EU-Mitgliedstaaten ausgewertet. Weiterhin wurde die Abstimmung von Ratsschlussfolgerungen zur EU-Biodiversitätsstrategie im EU-Umweltrat begleitet. Auch die Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung verschiedener Veranstaltungen auf EU-Ebene gehörte zum Aufgabenspektrum, ebenso wie die Aufbereitung von Hintergrundinformationen zu ausgewählten Diskussionspunkten. 

Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

Im Rahmen des Projektes wurde u.a. die neue Biodiversitätsstrategie für 2030 aus naturschutzfachlicher Sicht bewertet. Die Strategie ist inhaltlich sehr umfassend und enthält teils sehr spezifische, messbare Ziele mit klaren Zeitvorgaben, in manchen Bereichen werden sogar rechtlich verbindliche Instrumente vorgeschlagen. Andere Ziele wiederum sind vage formuliert, sodass Auslegungsspielräume für ihre Umsetzung bestehen. 

Ein zentrales Ziel der neuen Strategie ist es, bis 2030 mindestens 30% der EU Land- und 30% der EU Meeresfläche unter Schutz zu stellen, davon jeweils ein Drittel mit strengen Schutzvorschriften. Schutzgebiete sollen besser durch ökologische Korridore verbunden und effektiver gemanagt werden.

Ein neuer Schwerpunkt liegt auf der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme. Hierfür legt die EU-Biodiversitätsstrategie viele konkrete Ziele vor. Beispielsweise sollen  25.000 km frei fließende Flüsse wiederhergestellt und 3 Milliarden Bäume gepflanzt werden. Bis 2030 soll auf 25% der landwirtschaftlichen Flächen der EU Ökolandbau betrieben sowie weitere 10% als Landschaftselemente mit hoher biologischer Vielfalt gestaltet werden (z.B. Pufferstreifen, Brachen, Hecken oder Teiche). Der Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide sollen um 50% verringert und 20% weniger Düngemittel eingesetzt werden. Der Verlust von Bestäubern (z.B. Bienen und Hummeln) soll aufgehalten werden. Weitere Ziele betreffen u.a. eine nachhaltigere Fischerei und grünere Stadtgebiete. 

All diese Ziele sollen durch ein neues Governance Rahmenwerk ergänzt werden, welches Berichtspflichten und Ziele auf verschiedenen Ebenen und aus verschiedenen Sektoren verbindet. Die neue Biodiversitätsstrategie soll zudem einen tiefgreifenden Wandel ermöglichen und jährlich aus verschiedenen Quellen 20 Milliarden Euro für Investitionen in die Biodiversität mobilisieren.

Die EU-Kommission hat sich in ihrer EU-Biodiversitätsstrategie dazu verpflichtet, auch rechtlich verbindliche Wiederherstellungsziele vorschlagen - dies erfolgte im Sommer 2022 mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfs für eine EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur.

Auf globaler Ebene sollte die EU eine Führungsrolle für den Schutz der biologischen Vielfalt einnehmen. Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 legte daher Ambitionen für das Globale Rahmenwerk über die biologische Vielfalt vor, welches im Dezember 2022 bei der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt verabschiedet wurde.

Projektpartnerschaft

Institut für Biodiversität - Netzwerk e.V. (ibn)
Neubergerstr. 6a, 93059 Regensburg

Projektträgerschaft

adelphi research gemeinnützige GmbH
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
030 8900068-0
030 8900068-10

Kontakt im BfN

Simone Wulf
Wissenschaftliche Mitarbeiterin FG I 2.4 Internationaler Naturschutz
0228 8491-1764
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