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Bundesamt für Naturschutz

BfN Schriften 487 - Treffpunkt Biologische Vielfalt XVI Interdisziplinärer Forschungsaustausch im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt

Biologische Vielfalt
BfN-Schriften
In 1992 wurde anlässlich der „Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung“ (UNCED) in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) beschlossen. Es trat 1993 in Kraft, wodurch alle 168 beigetretenen Staaten gefordert waren, eigene Strategien zum Umgang mit der biologischen Vielfalt zu entwickeln oder bestehende Strategien, Pläne und Programme anzupassen (CBD 2017). Deutschland trat der CBD 1993 bei. Die Entwicklung einer nationalen Strategie begann offiziell im Jahr 2005, indem das seinerzeitige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen öffentlichen Dialogprozess mit den Ländern, den Verbänden und Experten in Deutschland initiierte. Zwei Jahre später lag eine mit allen Akteuren abgestimmte „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ (NBS) (auch bezeichnet als Nationale Biodiversitätsstrategie) vor, die am 07.11.2007 per Kabinettbeschluss in Kraft trat. In den Koalitionsverträgen der 17. und 18 Legislaturperioden wurde sie bestätigt.
Autor*in
Horst Korn, Harald Dünnfelder und Rainer Schliep
Herausgeber*in
Bundesamt für Naturschutz
Publikationsjahr
2018
Heft Nr.
487
Sprache
Deutsch
Seiten
178
ISBN
978-3-89624-224-2

Beschreibung

Die Intensivierung der Landwirtschaft ist einer der wichtigsten Einflussfaktoren, die zum Verlust der Artenvielfalt führen (Kleijn et al. 2011). Besonders Grünlandarten wie Vögel und Schmetterlinge werden durch die intensive Grünlandbewirtschaftung bedroht (Johst et al. 2015). Agrarumweltprogramme (AUP), in denen Landwirte für bestimmte Maßnahmen kompensiert werden, sind eins der bedeutsamsten politischen Instrumente um die negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Artenvielfalt zu reduzieren (Uthes und Matzdorf 2013). Andere Autoren (z. B. Batáry et al. 2012) und auch die EU (Verordnung (EC) No. 834/2007 des Rates) sehen auch in der biologischen Landwirtschaft eine Möglichkeit, dem Artenverlust in der Agrarwirtschaft entgegenzuwirken. Somit können sowohl AUP als auch biologische Grünlandbewirtschaftung dazu beitragen, die Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zu erreichen. Dies betrifft vor Allem die Befassung mit den grundlegenden Ursachen des Verlusts der Artenvielfalt, den verminderten direkten Druck auf die Artenvielfalt und die Förderung ihrer nachhaltigen Nutzung (CBD 2010).

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