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Bundesamt für Naturschutz

BfN-Schriften 702 - Nachweisbarkeit und Nachverfolgbarkeit von GVO-Produkten. Nachverfolgbarkeitsstrategie für Importwaren

Instrumente
BfN-Schriften
Der EU-Rechtsrahmen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wurde für "klassische" transgene GVOs entwickelt, doch die Fortschritte bei den so genannten "neuen genomischen Techniken (NGT)" führen zu Herausforderungen bei der Umsetzung in Bezug auf Nachweis und Identifizierung.

Ziel des Forschungsprojekts, das dieser Veröffentlichung zugrunde liegt, war es daher, Alternativen zur bestehenden Rückverfolgbarkeitsstrategie für GVOs zu entwickeln.
Autor*in
Jenny Teufel, Viviana Lopez, Inga Hilbert, Peter Gailhofer, David Wiegand, Franziska Wolff, Anita Greiter, Michael Eckerstorfer, Frank Narendja und Andreas Heissenberger
Herausgeber*in
Bundesamt für Naturschutz
Publikationsjahr
2024
Heft Nr.
702
Sprache
Deutsch
Seiten
122
ISBN
978-3-89624-464-2
DOI
10.19217/skr702

Beschreibung

Die in dieser Veröffentlichung vorgestellten Ergebnisse beruhen auf einer umfassenden Analyse bestehender Rückverfolgbarkeitssysteme für weltweit gehandelte Agrarerzeugnisse, wobei hier der Schwerpunkt auf Soja liegt. Zusätzlich hat das Projektteam verschiedene gesetzliche Anforderungen zur Nachverfolgung von Importen in anderen Bereichen wie bspw. der Holzwirtschaft oder beim Import von Konfliktmineralien herangezogen, sowie die damit einhergehenden Systeme der Nachverfolgbarkeit. Ein Schwerpunkt lag dabei auf Rückverfolgbarkeitsstrategien für Produkte mit Merkmalen, für die es keine analytischen Nachweismethoden gibt.

Ein Beispiel hierfür ist die Einfuhr von Zinn, Tantal und Wolfram sowie deren Erze und Gold in die EU. Die sogenannte EU-Verordnung über Konfliktmineralien (European Union 2017) wurde mit dem Ziel verabschiedet, die Möglichkeiten bewaffneter Gruppen und Sicherheitskräfte zum Handel mit Zinn, Tantal und Wolfram, deren Erzen und Gold einzuschränken. Sie verlangt von den Importeuren dieser Rohstoffe, dass sie in der Lieferkette eine Sorgfaltspflicht einhalten. Sorgfaltspflichtvorschriften, wie die EU-Verordnung über Konfliktmineralien, können Unternehmen rechtlich dazu verpflichten, Verantwortung für bestimmte Risiken in ihren Lieferketten zu übernehmen. Sie können auch verlangen, dass der Importeur die regionale Herkunft der importierten Waren nachweist. 

Die Erkenntnisse aus diesen alternativen Rückverfolgbarkeitssystemen lassen sich auf Produkte übertragen, die GVOs enthalten könnten. Bei der Anwendung auf den GVO-Sektor schlagen wir eine Umkehr der Beweislast vor: Alle Unternehmen, die Agrarrohstoffe importieren, müssen sich bemühen, das Risiko nicht zugelassener GVOs (einschließlich NGTs) in ihrer Lieferkette zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko für Rohstoffimporte zu minimieren. Die Ergebnisse lassen die Schlussfolgerung zu, dass die Rückverfolgbarkeit ein Mittel zum Zweck ist. Sie dient als Voraussetzung für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten. Mit Blick auf eine hypothetische Sorgfaltspflichtenregelung für GVOs ist eine Offenlegung und Rückverfolgbarkeit der Lieferketten notwendig, damit die Unternehmen das Risiko einer GVO-Kontamination in der Lieferkette minimieren können. Die beispielhafte Übertragung der Sorgfaltspflicht auf ein Unternehmen der Lebensmittelindustrie veranschaulicht die potenziellen Vorteile einer verpflichtenden Sorgfaltspflicht, insbesondere für Akteure, die aktiv GVO-freie Lieferketten aufbauen oder aufgebaut haben.

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