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Bundesamt für Naturschutz

BfN-Schriften 719 - Empfehlungen für die Handlungsfelder der zukünftigen Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS 2030) für Deutschland

Biologische Vielfalt
Gesellschaft
BfN-Schriften
Die BfN-Schrift dokumentiert die Erkenntnisse aus den umfassenden Analysen die das Projektteam aus Wissenschaftler*innen des Helmholtz Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und des Instituts für Biodiversität – Netzwerk (ibn) seit Ende 2019 bei und mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet hat. Die Ergebnisse bieten sowohl strategisch-prozessuale Leitlinien für die Ausgestaltung politischer Strategieprozesse sowie Hinweise für eine gelungene Politikintegration als auch eine umfangreiche Zusammenfassung inhaltlicher Anregungen für alle Handlungsfelder der transformativen Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030).
Autor*in
Fabian Pröbstl, Luciana Zedda, Dorothea Schwarzer, Sophia Schmid, Elsa Maria Cardona Santos, Julia Teuchner, Axel Paulsch und Yves Zinngrebe
Herausgeber*in
Bundesamt für Naturschutz
Publikationsjahr
2025
Heft Nr.
719
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-89624-481-9
DOI
10.19217/skr719

Beschreibung

Die notwendige Trendwende beim Verlust der biologischen Vielfalt in Deutschland wurde noch nicht erreicht. Entsprechend hohe Erwartungen liegen daher auf der im Dezember 2024 durch das Bundeskabinett verabschiedeten Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) und des begleitenden Umsetzungsprozesses. Im Rahmen begleitender Forschungsvorhaben wurde die Weiterentwicklung der NBS 2030 seit Ende 2019 unter Einbindung von Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft durch ein Forschungsteam des Helmholtz Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und des Instituts für Biodiversität – Netzwerk (ibn) wissenschaftlich flankiert. 

Die Erkenntnisse der Studie zeigen auf, dass eine zukünftige transformative NBS vor allem vier Elemente für einen erfolgreichen Entwicklungsprozess und zielführende Umsetzung bieten muss - sie muss inklusiv, integriert, verbindlich und adaptiv sein. Das bedeutet zum Beispiel eine inklusive frühzeitige und langfristige Beteiligung der Umsetzungsakteure bzw. deren Vertretungen, sie muss integriert beispielsweise schädliche Förderanreize adressieren, sowie den Praxisakteuren einheitliche, zielgerichtete Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, sie muss verbindlich durch einen Regierungsbeschluss unter Mitzeichnung aller Ministerien vertreten werden und sie sollte adaptiv als ein langfristiger, dynamischer und mehrstufiger Prozess angesehen werden. 

Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse auf, das es für eine erfolgreiche zukünftige NBS 2030 wichtig ist, entsprechende Ressourcen und ein langfristiges, maßnahmenspezifisches Monitoring bereitzustellen sowie die Verbindlichkeit der Strategie durch ein entsprechendes politisches Mandat der Bundesregierung und einer institutionellen Verpflichtung anderer Ministerien zu festigen. Aus den Analysen erarbeitete das Projektteam strategische und inhaltliche Empfehlungen für die einzelnen Handlungsfelder der NBS 2030, die im Überarbeitungsprozess, der im Dezember 2024 durch das Bundeskabinett verabschiedeten NBS 2030, berücksichtigt wurden. Bei der weiteren adaptiven Maßnahmenfortschreibung können diese Ergebnisse als Empfehlungsgrundlage hinzugezogen werden.

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