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Bundesamt für Naturschutz

BfN und Zoll informieren über Artenschutz auf der ITB in Berlin

CITES
Arten
07.03.2023
Berlin
Welche Souvenirs dürfen Reisende aus dem Urlaub mitbringen und was ist zu beachten? Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) klärt gemeinsam mit dem Zoll auf der diesjährigen Internationalen Tourismus-Börse (ITB) in Berlin über das Thema Artenschutz im Urlaub auf. Die weltgrößte Messe für Tourismus ist vom 7. bis 9. März 2023 für Fachpublikum geöffnet.
BfN-Beschäftigte am Stand des BfN im Gespräch mit Besucher
Der BfN-Stand ist auf der Reisemesse ITB Berlin in Halle 24 zu finden (Stand-Nr. 100).

Am Stand des Zolls und des BfN informieren Expert*innen, wie mit Souvenirs aus artgeschützten Tieren und Pflanzen oder deren Teilen und Erzeugnissen in Urlaubsländern und bei der Rückkehr umzugehen ist. Sind diese durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt, laufen Urlauber*innen Gefahr, dass solche "Mitbringsel" bei der Heimreise beschlagnahmt und eingezogen werden. Außerdem droht bei Verstößen gegen Einfuhrbestimmungen des Artenschutzes ein Bußgeld. Soweit streng geschützte Arten betroffen sind, kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Zoll und BfN empfehlen daher allen Reisenden, sich bereits vor der Reise über geschützte Arten im Urlaubsland zu informieren. Im Zweifel gilt: die Souvenirs vor Ort lassen. So können sich Reisende Ärger ersparen.

Bereits seit 2019 können sich Reisende unter www.artenschutz-online.de darüber informieren, ob es sich bei einem Souvenir um eine geschützte Art oder ein daraus hergestelltes Produkt handelt.

BfN-Stand mit Rollups und beschlagnahmten Souvenirs auf der ITB Berlin
Das BfN informiert auf der ITB gemeinsam mit dem Zoll über das Thema Artenschutz im Urlaub.

Hintergrund

Viele Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Neben der Zerstörung der Lebensräume ist der internationale Handel mit Tieren und Pflanzen einer der größten Gefährdungsfaktoren. Um dem entgegen zu wirken, wurde 1973 das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES) geschlossen. Ziel von CITES ist es, den internationalen Handel zu überwachen und zu beschränken. 183 Staaten und die EU haben das Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert. CITES schützt heute etwa 6.000 Tier- und 32.800 Pflanzenarten. Das Bundesamt für Naturschutz ist die deutsche Vollzugsbehörde für die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in der Bundesrepublik Deutschland.

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