Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

CITES: 50 Jahre Schutz für Elefant, Orchidee & Co.

CITES
02.03.2023
Bonn
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) wird 50 Jahre alt. CITES ist das wichtigste Instrument, um dem durch internationalen Handel bedingten weltweiten Artenrückgang zu begegnen.
Orchideen
Fast alle Orchideenarten stehen heute unter dem Schutz von CITES.

Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) Sabine Riewenherm: „50 Jahre CITES heißt 50 Jahre weltweiter Artenschutz mit großem Einsatz. Es sind schon lange nicht mehr nur die bekannten Beispiele wie der Pelz- oder Elfenbeinhandel oder der in den 1980er Jahren boomende Reptillederhandel, sondern viele weitere Arten wie das Spitzmaulnashorn und der Zebrawels, aber auch mittlerweile viele kommerziell genutzte Arten, zum Beispiel Tropenhölzer, Haie und fast alle Kakteen- und Orchideenarten, die inzwischen auf den CITES-Listen stehen. Erst bei der letzten großen CITES-Konferenz im November 2022 wurden Tropenhölzer wie Afrikanisches Mahagoni und Handroanthus bekannt als Ipé Holz mit aufgenommen. Wichtig ist: Die Weltgemeinschaft darf in ihren Bestrebungen für einen adäquaten Ausgleich zwischen dem Schutz und der Nutzung von Arten nicht nachlassen.“

Seinen Ursprung hat CITES in einer Resolution, die Mitglieder der Weltnaturschutzorganisation IUCN bei einem Treffen im Jahr 1963 angenommen hatten. Das Übereinkommen wurde schließlich bei einem Treffen von Vertreter*innen aus 80 Ländern am 3. März 1973 in Washington D.C. unterzeichnet – darunter Deutschland als einer der ersten Staaten der heutigen Europäischen Gemeinschaft. In Kraft getreten ist CITES zum 1. Juli 1975.

Einer der Väter des Abkommens war der Deutsche Wolfgang E. Burhenne, der maßgelblich nicht nur an der Konstruktion dieses Abkommens beteiligt war, sondern auch das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention, CMS) ins Leben gerufen hat. Für seinen großen Einsatz erhielt er 1991 den Umweltpreis der Vereinten Nationen.

Für den Vollzug von CITES, wozu nicht nur die Erteilung von Genehmigungen, sondern auch die Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen für Unterschutzstellung und Prüfung der Nachhaltigkeit zählt, ist in Deutschland seit 1993 das BfN zuständig. Durch diese Zuständigkeit wurde das Fachwissen, das zunächst in verschiedenen Behörden vorhanden war, unter einem Dach gebündelt. Dieses ineinander übergreifende System zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Tatsache, dass durch die Genehmigungen ein transparenter Handel entsteht, macht das Übereinkommen so wirkungsvoll.

Das BfN setzt sich unter anderem für die berechtigte Listung von Arten bei Vertragsstaatenkonferenzen ein. Dazu bringen die Wissenschaftler*innen der wissenschaftlichen Behörde unter dem Dach des BfN ihre Expertise zum Bestand von Arten und zur Bedrohung durch den internationalen Handel mit ein. Basis für die Einschätzungen sind unter anderem Forschungsvorhaben, die das BfN betreut. Die Management-Behörde, die ebenfalls unter dem Dach des BfN angesiedelt ist, setzt den eher technischen Teil des Abkommens durch. Dabei betrifft CITES nicht nur den klassischen kommerziellen Handel mit Holz, Kaviar oder Reptilledererzeugnissen, sondern auch Privatpersonen, die zum Beispiel mit einem geschützten Papagei einen Umzug planen. In jedem Einzelfall wird geprüft, ob der Handel nachhaltig ist und deshalb erlaubt werden kann. So werden Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr von geschützten Arten in bzw. aus der EU erteilt, wenn aus wissenschaftlicher Sicht nichts dagegenspricht.

Insgesamt mehr als 39.000 Tier- und Pflanzenarten sind inzwischen CITES-relevant. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um lebende Exemplare oder Teile bzw. daraus gefertigte Erzeugnisse handelt. Mittlerweile sind im legalen Handel vornehmlich gezüchtete Tiere und fast ausschließlich künstlich vermehrte Pflanzen zu finden. Für den weiter bestehenden Handel mit Wildentnahmen braucht es eine Nachhaltigkeitsbescheinigung und entsprechende Genehmigungen. Beides führt zu einer Schonung der natürlichen Populationen.

Dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind mittlerweile 184 Staaten beigetreten. Bei regelmäßigen Vertragsstaatenkonferenzen wird darüber beraten, ob es weiterer sogenannter Listungen von Arten bedarf. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich Deutschland in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern erfolgreich für die Unterschutzstellung einer Vielzahl von Arten stark gemacht – vor allem für die Arten, die stark kommerziell genutzt werden wie Haie und die Tropenhölzer, für die es lange wegen der wirtschaftlichen Bedeutung keine Mehrheiten gab.

Als größte aktuelle Erfolge sind vor allem die Listungen kommerziell genutzter Fischarten, im hiesigen Lebendtierhandel relevanter Reptilien- und Amphibienarten sowie tropischer Holzarten zu verzeichnen. So sind zum Beispiel durch die Listung von knapp 100 Hai- und Rochenarten jetzt etwa 90 Prozent der kommerziell genutzten Haiarten, darunter auch der stark von Ländern der EU befischte und gehandelte Blauhai, Prionace glauca, unter den Nachhaltigkeitsvorbehalt des CITES-Abkommens gestellt.

Zurück nach oben