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Bundesamt für Naturschutz

Förderung für kommunale Biodiversitätsstrategien

Presse
Landschaftsplanung
Siedlungsbereich
09.01.2025
Bonn
Städte und Gemeinden können jetzt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt die Förderung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie (KBS) einschließlich beispielhafter Maßnahmen beantragen. Die Antragsfrist endet am 1. März 2025. Eine kommunale Biodiversitätsstrategie ermöglicht es Kommunen, die biologische Vielfalt vor Ort zielgerichtet zu schützen und zu fördern.
Blühflächen entlang vom Radschnellweg und Bahngleisen im Hans-Baluschek-Park in Berlin als grüner Korridor
Blühflächen entlang vom Radschnellweg und Bahngleisen im Hans-Baluschek-Park in Berlin als grüner Korridor

Kommunale Biodiversitätsstrategien ermöglichen eine umfassende Erfassung, Darstellung und Abstimmung vergangener und zukünftiger Naturschutzaktivitäten in einer Kommune. So kann der Anteil an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement erhöht und die biodiversitätsfördernde Durchgrünung von Städten und Gemeinden verbessert werden.

Bis zum 1. März 2025 können interessierte Kommunen eine aussagekräftige Projektskizze zur Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie beim Programmbüro für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt im Förderschwerpunkt Stadtnatur einreichen. Auch für qualifiziertes Fachpersonal (Biodiversitätsmanager*innen) und die beispielhafte Maßnahmenumsetzung können Fördermittel beantragt werden. In einem Auswahlverfahren werden besonders erfolgversprechende und modellhafte Skizzen ausgewählt und zur Antragsstellung aufgefordert. Seit 2022 erhielten bereits 25 Kommunen die Möglichkeit, einen Antrag einzureichen.

Weitere Informationen zur Erstellung einer Projektskizze enthält das „Merkblatt zur Antragstellung im Bundesprogramm Biologische Vielfalt für die Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie“.

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