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Bundesamt für Naturschutz

„Gentechnik, Naturschutz und biologische Vielfalt: Grenzen der Gestaltung“

Biotechnologie
Presse
24.10.2022
Bonn
Erfolgreicher Naturschutz und damit auch der Artenschutz ist von größter Bedeutung für funktionierende Ökosysteme und erfordert effektive Maßnahmen. Bei einigen aktuellen Ansätzen wird in der Synthetischen Biologie daran geforscht, beispielsweise unerwünschte Arten mithilfe transgener Artgenossen auszurotten oder wild lebende Organismen gentechnisch zu verändern, um sie widerstandsfähiger zu machen. In einem neuen Positionspapier ordnet das Bundesamt für Naturschutz (BfN) solche Vorschläge aus Sicht des Naturschutzes ein und bewertet sie fachlich.
Naturschutzgebiet Duvenstedter Brook mit genetischem Code
Naturschutzgebiet Duvenstedter Brook

Zentrales Ergebnis ist, dass die Risikobewertung langfristiger Auswirkungen von wild lebenden gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mit dem jetzigen Wissen schon allein durch die Komplexität der betroffenen Ökosysteme schnell an ihre Grenzen stoßen würde. So ist beispielsweise die genetische Diversität wild lebender Organismen größer als in kultivierten Arten, und der genetische Hintergrund der wild lebenden Arten ist oft nicht bekannt. Dementsprechend ist ebenfalls schwer abschätzbar, ob die mit gentechnischer Veränderung verfolgten Ziele überhaupt realisiert werden können.

Gleichzeitig stellen sich auch ganz grundlegende konzeptionelle und rechtliche Fragen. Der Eigenwert der Natur gehört zu den gesellschaftlich und gesetzlich verankerten Schutzmotiven des Naturschutzes und setzt der menschlichen Gestaltung der Natur Grenzen. Wenn dauerhafte, weitreichende und vererbbare gentechnische Veränderungen an wild lebenden Organismen als legitime Naturschutzinstrumente gesehen werden, geht das über die bisherigen schützenden und gestaltenden Eingriffe des Menschen in die Natur hinaus.

„Wenn mit diesen Anwendungen der aktive Einsatz von GVO als ein Instrument im Artenschutz und zum Schutz der Natur vorgeschlagen wird, stellt das für den Naturschutz ein Novum dar und führt gleich auf mehreren Ebenen zu ganz grundsätzlichen Herausforderungen“, betont Sabine Riewenherm, die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz. „Die Frage, wie weit und unter welchen Voraussetzungen wir in die Natur gestaltend eingreifen wollen, ist eine Frage, die in die Verantwortung des Naturschutzes und der Gesellschaft fällt. Deshalb bringt sich das BfN mit diesem Positionspapier in die Debatte ein.“

Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2022): Gentechnik, Naturschutz und biologische Vielfalt: Grenzen der Gestaltung. Positionspapier. Bonn: 34 Seiten. DOI 10.19217/pos222, Zusammenfassung S. 5–6.

weiterführender Inhalt

Positionspapier
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