Planungsbeschleunigung beim Ausbau der Windenergie

Mit dem Ziel des beschleunigten Ausbaus der Erneuerbaren Energien wurden zahlreiche Gesetze neu geregelt, unter anderem der Umgang mit Natur- und Artenschutz. Änderungen gibt es dabei vor allem in Hinblick auf die Ausweisung von Gebieten für die Windenergie und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen. Mit dezidierten Flächenzielen für die Bundesländer und Verfahrenserleichterungen für Genehmigungen in Windenergiegebieten adressiert der Gesetzgeber dabei sowohl die Landes-, die regionale als auch die kommunale Ebene.
Entsprechend vielfältig sind die Anforderungen an eine Umsetzung der Vorgaben aus Sicht des Natur- und Artenschutzes. Daher widmet sich das dritte Fachgespräch des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zum Thema Erneuerbare Energien dem Austausch zu ersten Erfahrungen mit den neuen Regelungen insbesondere auf Planungs- und Genehmigungsebene.
Das BfN-Fachgespräch richtet sich an Akteur*innen aus dem Bereich Naturschutz und Windenergie, zum Beispiel aus der Forschung, der Verwaltung auf Bundes-, Landes- und Regionalebene, der Windenergiebranche und von Naturschutzverbänden.
Die Einführung zur Veranstaltung übernimmt BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm. Impulsvorträge halten Dipl.-Ing. (FH) Monika Agatz vom Kreis Borken in Nordrhein-Westfalen und Dr. Matthias Proske vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein in Baden-Württemberg. Die anschließende Diskussion bestreiten Monika Agatz und Dr. Matthias Proske zusammen mit Kathrin Ammermann (BfN), Michael Heugel (BMUV), Markus Pauly (JUWI GmbH) und Magnus Wessel (BUND). Die Moderation der Veranstaltung übernimmt Dr. Tanja Busse.
Die Teilnahme am BfN-Fachgespräch ist in Präsenz oder per Livestream möglich und kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.