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Bundesamt für Naturschutz

Lacerta agilis - Zauneidechse

Geschützt nach
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1261
Artengruppierung
Reptilien
Status Rote Liste Deutschland
(Rote-Liste-Gremium Amphibien und Reptilien 2020): V (Vorwarnliste)
Status Rote Liste Europa
(Cox 2009): LC (Nicht gefährdet)
Verantwortlichkeit
(Rote-Liste-Gremium Amphibien und Reptilien 2020): Allgemeine Verantwortlichkeit

Beschreibung

Kulturfolger warmer, offener Landschaften

Die Zauneidechse besiedelt halboffene, wärmebegünstigte Lebensräume mit lockerem, gut wasserdurchlässigem Boden und einem Mosaik aus besonnten Stellen und Versteckplätzen. Als Nahrung dienen der Zauneidechse verschiedene Insektenarten und deren Larven, Spinnen und Asseln, aber auch andere Gliedertiere.

Durch Flächenverlust, Verlust an kleinflächig gegliederten Lebensräumen und Steigerung der Nutzung in Land- und Forstwirtschaft ist sie besonders gefährdet.

Merkmale Zauneidechse

Zauneidechsen können hinsichtlich ihrer Färbung und Zeichnung stark variieren.

Lebensraum

Die Zauneidechse besiedelt die verschiedensten, vor allem durch den Menschen geprägten Lebensräume. Hierzu zählen Weinberge, Gärten, Parkanlagen, Feldraine, Wegränder, Böschungen, Dämme, Bahntrassen, wenig genutzte Wiesen und Weiden, Abgrabungs- und Rohbodenflächen. Auch in Dünen- und Heidegebieten, an naturnahen Waldrändern, auf Halbtrocken- und Trockenrasen sowie an Rändern von Feuchtwiesen oder Niedermooren ist sie zu finden. Entscheidend ist das Vorhandensein geeigneter Sonnen- (z.B. auf Steinen, Totholz oder freien Bodenflächen) und Versteckplätze sowie bewuchsfreier Flächen mit geeignetem Grund zur Eiablage. So ist sie im Norddeutschen Tiefland eng an Sandböden gebunden.

Im Wesertal (Foto) wurde die Zauneidechse nach Grünlandumbruch auf die benachbarte Bahndammböschung und den vorgelagerten Saum zurückgedrängt. Hier siedelt eine der individuenstärksten Populationen in Nordrhein-Westfalen.

Fortpflanzung/Biologie

Ökologie der Art

Die Zauneidechse ist ein ursprünglicher Bewohner der Waldsteppen und Flussauen. Heute besiedelt sie eine Vielzahl von vor allem durch den Menschen geprägten Lebensräumen. So findet man sie in Dünen- und Heidegebieten, an naturnahen Waldrändern, auf Halbtrocken- und Trockenrasen, besonnten Böschungen, Dämmen, Feldrainen, Wegrändern, Schotterbänken, Waldlichtungen, Felsen, Rändern von Feuchtwiesen oder Niedermooren aber auch in Weinbergen, Gärten, Parkanlagen, an Mauern, auf Bahntrassen, auf wenig genutzten Wiesen und Weiden, Brachen, gestörten Rohbodenflächen, Abgrabungsflächen und Aufschlüssen. Zur Regulation ihrer Körpertemperatur benötigt sie sowohl Sonnenplätze (z.B. Steine, Felsbereiche, Totholz, Moospolster, freie Bodenflächen) als auch schattige Stellen. Ebenso müssen bewuchsfreie Flächen mit geeignetem Grund zur Eiablage und Bereiche mit spärlicher bis mittelstarker Pflanzenbedeckung als Rückzugsgebiete vorhanden sein.

Als Nahrung dienen der Zauneidechse verschiedene Insektenarten und deren Larven, Spinnen und Asseln, aber auch andere Gliedertiere.

Als Tages- oder Nachtverstecke werden Erdlöcher (auch verlassene Erdbaue anderer Tierarten), Steinhaufen, Felsspalten, Reisighaufen, Gebüsche, ausgefaulte Baumstümpfe, Baumhöhlen, Rindenspalten oder Laubauflagen genutzt (Blanke 2004, Elbing et al. 1996, Hafner & Zimmermann 2007, Leopold 2004).

Die Art überwintert in Fels- oder Bodenspalten, vermoderten Baumstubben, Erdbauen anderer Arten oder selbst gegrabenen Röhren im frostfreien, gut durchlüfteten Boden. Die Überwinterungsquartiere können in Tiefen zwischen 10 cm und 1,5 m liegen.

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Die Männchen der Zauneidechse sowie die halbwüchsigen Tiere verlassen ihre Winterquartiere oft schon ab Anfang März, die Weibchen etwa drei Wochen später. Im April/Mai beginnt die Paarungszeit. Das Männchen bleibt nach der Paarung häufig noch einige Stunden oder Tage in der Nähe des Weibchens und versucht andere Männchen zu vertreiben. Die Paarungsbereitschaft des Weibchens dauert in der Regel etwa einen Monat. Nach der Paarung nimmt das Weibchen ausgiebige Sonnenbäder um die Eientwicklung zu fördern.

Die Gelege der Zauneidechse werden zwischen Ende Mai und Anfang August in besonnte und grabfähige Bodengründe eingegraben, die das Gelege gleichzeitig vor Austrocknung schützen. Große, offene Sandflächen werden dabei meist von den scheuen Zauneidechsen gemieden. Reich gegliederte Flächen mit guten Versteckmöglichkeiten, oft in der Nähe von angrenzendem Bewuchs, werden als Eiablageorte bevorzugt. Das Gelege des Weibchens umfasst etwa 4-15 Eier. Die Eiablage erfolgt vorwiegend in der Dämmerung oder nachts. Die jungen Zauneidechsen schlüpfen, je nach Jahreswetterverlauf, ab Ende Juli. Der Eintritt in die Geschlechtsreife ist abhängig von der Größe der jungen Eidechsen und kann bereits nach der zweiten Überwinterung erfolgen.

Zauneidechsen suchen ihre Überwinterungsquartiere auf, sobald sie ausreichende Energiereserven für den Winter angelegt haben. Bei den erwachsenen Männchen kann dies bereits ab Anfang September der Fall sein. Die Weibchen müssen zunächst ihre Energieverluste durch die Eiablage ausgleichen und suchen in der Regel erst einige Wochen nach den Männchen die Winterquartiere auf. Die Schlüpflinge bleiben häufig noch bis Mitte Oktober aktiv.

Die Zauneidechse ist besonders gefährdet durch starke land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Flächenverlust und Verlust an Lebensraumelementen. Zwischen September und März stellt die Bodenbearbeitung (z.B. Pflügen oder Grubbern) der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich der Winterquartiere eine starke Gefährdung dar, da die Tiere teilweise auch oberflächennah überwintern und aufgrund ihrer niedrigen Körpertemperatur (Winterstarre) nicht flüchten können.

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Zauneidechsen sind allgemein sehr ortstreu (z.B. Klewen 1988, Blanke 2004), gleichwohl sind Wanderdistanzen entlang von Bahntrassen von 2.000 m bis zu 4.000 m in einem Jahr nachgewiesen (Klewen 1988). Alle Zauneidechsen eines nach Geländebeschaffenheit und Strukturausstattung räumlich klar abgrenzbaren Gebietes sind daher als lokale Population anzusehen. Wenn dieses Gebiet mehr als 1.000 m vom nächsten besiedelten Bereich entfernt liegt oder von diesem durch unüberwindbare Strukturen (verkehrsreiche Straßen, stark genutztes Ackerland u.ä.) getrennt ist, dann ist von einer schlechten Vernetzung der Vorkommen und somit von getrennten lokalen Populationen auszugehen (Groddeck 2006). Schmale Vernetzungselemente können allerdings den Austausch zwischen solchen Individuengemeinschaften ermöglichen, auch wenn sie keine optimale Lebensraumqualität besitzen. Hier sind vor allem Bahnstrecken und Straßenböschungen von Bedeutung (Klewen 1988, Blanke 1999, Hafner & Zimmermann 2007, Heimes 1987). Es reichen hier allerdings schon kleine Barrieren (z.B. Tunnel oder stark bewirtschaftete Äcker) aus, um den Kontakt zwischen benachbarten Populationen zu unterbinden (Blanke 2004, Hafner & Zimmermann 2007). Ebenso stellen Bundes- und Landstraßen/Autobahnen, große Landwirtschaftsflächen, Fließgewässer und unüberwindbare Bauwerke wie z.B. Lärmschutzwände eine große Barriere zwischen Zauneidechsenvorkommen dar.

Da die Zauneidechse deutschlandweit sehr unterschiedliche Verbreitungsmuster zeigt, ist ein regionaler Bezug der Abgrenzung der jeweiligen lokalen Population, angepasst an das regionale Verbreitungsmuster, wichtig und kann hier nur vor Ort durch entsprechende Experten getroffen werden.

Gefährdung

Die Zauneidechse ist hauptsächlich durch Flächenverlust, Verlust von kleinräumiger Gliederung der Lebensräume und Nutzungssteigerung von Land- und Forstwirtschaft gefährdet.

Land- und Forstwirtschaft

Folgende Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen der Land- und Forstwirtschaft können sich nachhaltig auf Vorkommen der Zauneidechse auswirken:

  • Nutzungsänderung (z.B. Auflassung und flächige Verbuschung von Magerweiden, Aufforstung oder Bebauung)
  • Verlust oder Nutzungssteigerung von Rainen, Säumen und Hecken (an Wegen, Äckern, Waldrändern etc.) sowie von Kleingärten
  • Beeinträchtigung des Nahrungsangebotes durch Einsatz von Schädlingsvertilgungsmitteln
  • Verlust von Eiablageplätzen durch Nährstoffanreicherung/Überdüngung der Landschaft
  • Verlust von Stilllegungsflächen
  • Unsachgemäße Pflege von Heiden und Magerrasen (u.a. Mahd, Plaggen, Brennen)

Sonstige

  • Flächenverlust durch Beseitigung von Rainen und Säumen (Randlebensräumen), kleinen Lebensraumelementen und Sonderstandorten (z.B. Rekultivierung oder Wiederherstellung der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaflichen Nutzung von Erdaufschlüssen, Beseitigung von Rohbodenflächen durch Ablagerung bzw. Deponierung oder Überbauung)
  • Lebensraumzerstörung und direkte Schädigung durch Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Verkehrswegen (auch an nur land- und forstwirtschaftlich genutzten Wegen)
  • Unsachgemäße Pflege von Heiden und Magerrasen (u.a. Mahd, Plaggen, Brennen)
  • Verlust geeigneter Lebensräume durch Ausbreitung von eingeschleppten, gebietsfremden Pflanzen, insbesondere des Japanischen Staudenknöterichs (Fallopia japonica)
  • Zunehmender Freizeitverkehr (u.a. Reiten, Lagern, Fahrzeuge aller Art) an sonnenexponierten Standorten bzw. auf lockeren Sandböden (Feldwege)

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Zauneidechse

Die Zauneidechse ist nutzungsbedingt vor allem durch Land- und Forstwirtschaft beeinträchtigt. Um dies zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Verwendung von Balkenmähern
  • Schnitthöhe von mind. 15 cm während der Aktivitätsphase der Zauneidechse (Anfang/Mitte März bis Mitte Oktober)
  • Säume und Böschungen als Restflächen stehen lassen, wenn möglich nur im Winter mähen, als Alternative hochsommerliche Mahd wechselnder Abschnitte (besonders, wenn die Wüchsigkeit des Standortes ein zusätzliches sommerliches Mähen erfordert)
  • Entlang reich gegliederter Feldraine keine Befestigung von Sandwegen durch Fremdmaterial
  • Beweidung durch Schafe, möglichst angepasst an die Bedürfnisse der Art
  • Säume stehen lassen (Nutzung nur im Winter). Die Beweidungsform (Hüteschäferei oder Koppelhaltung, möglichst angepasst an die Bedürfnisse der Art) ist nebensächlich, solange ausreichend Säume stehen bleiben.
  • Mahd generell von innen nach außen oder von einer Seite zur anderen, um den Tieren einen Fluchtweg zu ermöglichen

Forstwirtschaft

  • Kleinräumige Kahlschläge (< 0,5 ha) fördern bzw. möglichst lange erhalten
  • Keine Wiederaufforstung von Offenland
  • Sicherung/Erhalt ausreichend breiter (10-20 m), gut besonnter (Wald-)Säume (wie Brandschutzschneisen, Säume an Forstwegen, Waldränder) als Verbreitungs-/Vernetzungselemente
  • Keine Befestigung von Sandwegen durch Fremdmaterial
  • Lichte Waldstrukturen fördern, durch:
    • Pflanzung bodenständiger Lichtholzarten (Kiefer, Eiche)
    • Verhinderung der Unterpflanzung mit Schattbaumarten (insbesondere Douglasie/Buche) und möglichst Naturverjüngung dieser Baumarten unterbinden

Allgemein gilt für bewirtschaftete Flächen

  • Nur Nutzung, die an die Bedürfnisse der Zauneidechse angepasst ist
  • Kein Grünlandumbruch
  • Keine Stickstoff-Düngung
  • Erhalt/Entwicklung von Hecken und (Klein-)Strukturen (z.B. Lesestein- und Knüppelholzhaufen)
  • Kein Einsatz von Forstmulchern, wenn nötig, dann nur kleinflächig und Abschnittsweise
  • Erhalt/Anlage von Eiablageplätzen (kein Abschleppen von Grünland)
  • Keine Beschattung der Eiablageplätze (z.B. durch Schnittgut)
  • Kein Schnittgut oder Schreddermaterial auf Böschungen, Rohbodenflächen oder Lesesteinhaufen aufbringen, wenn Schnittgut auf der Fläche bleiben muss, dann Haufenweise im gemähten Bereich

Sonstige Maßnahmen

  • Erhalt und Pflege alter aufgelassener Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben durch stellenweise Auslichtung aufkommenden Busch- und Baumbewuchses
  • Anpassung von Rekultivierungsplänen für Bodenabbauten auf die Bedürfnisse der Zauneidechse
  • Erhalt und Pflege von Bahndämmen auf stillgelegten Strecken
  • An die Bedürfnisse der Zauneidechse angepasste Pflege öffentlicher Anlagen wie Parks und Friedhöfe
  • Erhalt von Hecken und Säumen bei der Flurbereinigung
  • Möglichst keine Umsetzung von Komposthaufen zwischen Anfang Juni und Ende September um eventuelle Eiablageplätze nicht zu zerstören
  • Keine Erschließung von Trockenstandorten durch Wege oder Freizeiteinrichtungen.
  • Berücksichtigung der Lebensraumansprüche, insbesondere der Kerngebiete/Schlüssellebensräume (Winterquartier, Brutplatz) bei der Pflege von Heidegebieten

Erhaltungszustand

  • Atlantische Region: ungünstig - unzureichend
  • Kontinentale Region: ungünstig - unzureichend
  • Alpine Region: ungünstig - unzureichend

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+
  • Internetseite zu Artenhilfsprogrammen des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
  • Förderwegweiser von Agrarumweltmaßnahmen (AUM) des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV): Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA).
  • Hessisches Programm für Agrarumwelt und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM)

Projekte im Internet

  • Lacerta-2010 Projekt vom Artenschutzzentrum „Die Naturführer“
  • Naturschutzprojekt „SandAchse Franken“ des Bund Naturschutz in Bayern e.V., des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege e.V: (DVL) und des Landesbundes für Vogelschutz e.V. (LBV)
  • Artenschutzprojekt vom BUND Region Hannover
  • Artenschutzprojekt des BUND Ortsverband Darmstadt
  • Vernetzungsprojekt Kanton Thurgau (Schweiz)

Literaturhinweise

Literaturhinweise zu Artenhilfsprogrammen

  • Edgar, P. & Bird, D. R. (2005): Action Plan for the Conservation of the Sand Lizard (Lacerta agilis) in Northwest Europe. – Strasbourg (Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats). – 25th meeting Strasbourg, 28 November-1 December 2005: 18 S.
  • Edgar, P. & Bird, D. R. (2006): Action Plan for the Conservation of the Sand Lizard (Lacerta agilis) in Northwest Europe. – Strasbourg (Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats). – 26th meeting Strasbourg, 27-30 November 2006: 22 S.
  • Glandt, D. (1987): Artenhilfsprogramm Zauneidechse (Lacertidae: Lacerta agilis). – Merkblätter zum Biotop- und Artenschutz Nr. 74. – Recklinghausen (Landesamt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung NW): 4 S.
  • Henf, M. (2007): Zauneidechsen-Kartierung (Stadt Düsseldorf, Kreis Mettmann, Stadt Wuppertal). Ein Beitrag zum Artenhilfsprogramm Zauneidechse (Lacerta agilis) im Niederbergischen Raum (unveröffentlicht). – Im Auftrag: Stadt Düsseldorf, Kreis Mettmann, Stadt Wuppertal: 209 S. + Anhang.
  • Kordges, T. (2006): Artenhilfsprogramm Zauneidechse im Bereich Wuppertal-Vohwinkel (VohRang). – Studie im Auftrag der Stadt Wuppertal: 33 S.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Andreas Malten
Forschungsinstitut Senckenberg
AG Biotopkartierung
Senckenberganlange 25
60325 Frankfurt am Main

PD Dr. Wolfgang Völkl
Ökologische Planung
Hohe Eiche 6
95517 Seybothenreuth

Richard Podloucky
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover

Autoren

Karola Szeder, Thomas Widdig, Matthias Simon, Dirk Alfermann, Manfred Henf

Unter Mitarbeit von

Ina Blanke, Lutz Dalbeck, Johannes Hill, Rudolf Klepsch, Matthias Kuprian, Maren Laube, Sigrid Lenz, Andreas Malten, Sibylle Winkel, Annette Zitzmann

Weiterhin danken wir Herrn Richard Podloucky für seine wertvollen Hinweise und Ergänzungen.

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