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Bundesamt für Naturschutz

Maculinea nausithous - Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Geschützt nach
Anhang II FFH-Richtlinie
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1061
Artengruppierung
Schmetterlinge
Synonyme
Phengaris nausithous, Glaucopsyche nausithous, Lycaena arcas, Schwarzblauer Ameisenbläuling, Dunkler Moorbläuling
Status Rote Liste Deutschland
(Reinhardt & Bolz 2011): V (Vorwarnliste)
Status Rote Liste Europa
(Reinhardt & Bolz 2011): NT (Vorwarnliste)

Beschreibung

Vom Vegetarier zum Ameisenbrutfresser

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling bewohnt frische bis feuchte, offene, meist etwas verbrachte Standorte mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und der Roten Knotenameise (Myrmica rubra). Der gefährdete Schmetterling pflegt eine enge Beziehung zum Großen Wiesenknopf, dessen Blüten als Nahrungsquelle, Schlaf- und Ruheplatz sowie zur Balz, Paarung und Eiablage dienen. Als Raupe frisst er zunächst an den Blüten des Großen Wiesenknopfs, lässt sich aber nach der dritten Häutung von der Pflanze fallen und von der Roten Knotenameise in ihr Nest tragen. Dort verbringt er die Zeit bis zu seiner Verwandlung zum Schmetterling im nächsten Sommer und ernährt sich währenddessen von Ameisenbrut.

Verbreitung

In Europa kommt die Art v. a. in Mittel- und Osteuropa vor. Die deutschen Vorkommen befinden sich überwiegend in der Südhälfte und stellen ein Schwerpunktvorkommen innerhalb Europas dar. Der Bläuling besiedelt meist wechselfeuchtes Grünland, wobei eher trockene, saumartige Bereiche, an denen der Große Wiesenknopf wächst, bevorzugt werden.

Lebensraum

Lebensraum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind frische bis (wechsel-) feuchte, meist etwas verbrachte Bereiche von Goldhafer- und Glatthaferwiesen sowie Feucht- und Streuwiesen und Hochstaudensäume entlang von Fließgewässern, Grabenränder, feuchte Altgrasinseln, wenig genutzte Weiden und junge Wiesenbrachen. Entscheidend ist das Vorkommen des Großen Wiesenknopfs und ein Mahdrhythmus, der die Raupenentwicklung in den Blütenköpfen ermöglicht sowie eine ausreichende Dichte der Wirtsameise, die v.a. in jüngeren Brachen erzielt wird. Daher sind häufig die jungen Brachen von Bedeutung, wo noch Großer Wiesenknopf vorkommt und der Lebensraum für die Wirtsameise günstig ist.

Häufig sind die Lebensräume in kleinen Fluss- oder Bachtälern zu finden, jedoch meist außerhalb der Überschwemmungsbereiche. In Südbayern findet sich die Art dagegen eher in Quellgebieten und Mooren.

Fortpflanzung/Biologie

Das Weibchen legt die Eier zwischen die Einzelblüten des Großen Wiesenknopfs. Nach ca. 8 Tagen schlüpft die Raupe, bohrt sich in die Blüte und frißt sie aus. Nach der dritten Häutung verlässt die Raupe die Pflanze, wird von Ameisen der Art Myrmica rubra in deren Nest getragen und ernährt sich dort von der Ameisenbrut. Der Falter schlüpft im folgenden Sommer.

Ökologie der Art

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling besiedelt feuchte bis wechselfeuchte Lebensräume wie Riedwiesen, Feucht- und Streuwiesen, Hochstaudensäume entlang von Fließgewässern, Ränder von bewirtschafteten Feucht- und Frischwiesen, Grabenränder, feuchte Altgrasinseln, wenig genutzte Weiden und junge Wiesenbrachen. Insgesamt ist er an Feucht- und Frischwiesen gebunden, wo er auch trockenere Randbereiche besiedeln kann. Entscheidend ist das Vorhandensein des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis). Dieser wird sowohl zur Eiablage und als Nahrungspflanze für die jungen Raupen und die Falter, als auch zum Schlafen, zur Balz und zur Paarung genutzt. Der Große Wiesenknopf gilt als typische Art der wechselfeuchten Nass- und Moorwiesen sowie insbesondere der wechselfeuchten Goldhafer- und Glatthaferwiesen.

Neben dem Großen Wiesenknopf ist Maculinea nausithous aber auch auf die Rote Knotenameise (Myrmica rubra) angewiesen. Diese Ameisenart ist sehr weit verbreitet, tritt jedoch in den Lebensräumen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings häufig in Brachen in ausreichender Dichte auf. Viele Menschen haben auch schon Bekanntschaft mit ihr im eigenen Garten gemacht, ohne sie zu erkennen.

Die jungen Raupen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings ernähren sich von den Blüten des Großen Wiesenknopfs, die älteren Raupen lassen sich von der Pflanze fallen, um sich von der Roten Knotenameise in ihr Nest tragen zu lassen. Dort überwintern sie und ernähren sich bis zu ihrer Verwandlung zum Schmetterling im nächsten Sommer von Ameisenbrut.

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Die Falter des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings schlüpfen Ende Juni bis Anfang August mit einem Schwerpunkt in der zweiten und dritten Julidekade. Massive regionale Abweichungen von diesen Zeiten finden sich z.B. im Alpenvorland. Da die einzelnen Falter im Durchschnitt nur etwa 7-10 Tage leben, beginnen Begattung und Eiablage oft bereits einige Stunden nach dem Schlüpfen. Die Weibchen nutzen zur Eiablage die Blütenknospen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis). Die Eier werden tief zwischen den einzelnen Knospen des Blütenkopfes versteckt und sind von außen nicht sichtbar. Die jungen Raupen schlüpfen nach etwa acht Tagen, bohren sich in die Blüten des Großen Wiesenknopfes und ernähren sich zuerst von den Blüten und später von den sich entwickelnden Früchten. Ihren Fraßgang spinnt die Raupe mit Seide aus, um den Blütenkopf zusammen zu halten. Gegen Ende August/Anfang September, nach der dritten Häutung, lässt sich die Raupe auf den Boden fallen und von der Roten Knotenameise (Myrmica rubra) in deren Nest eintragen. Der Zeitraum von Eiablage bis zum Verlassen des Blütenkopfes beträgt nach Untersuchungen von Völkl et al. (2008) etwa 18-26 Tage. Erst danach sollte eine Mahd stattfinden. Die Raupe überwintert im Ameisenbau und ernährt sich während der nächsten Monate von der Ameisenbrut. Sie frisst in dieser Zeit rund 600 Ameisenlarven und verlässt das Nest erst nach ihrer Verwandlung als fertiger Falter im nächsten Sommer.

Die Raupe des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings benötigt für ihre Entwicklung sowohl den Großen Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) als auch die Rote Knotenameise (Myrmica rubra), die vor allem auf Brachen in ausreichender Dichte vorkommt. Nur sehr selten gibt es Hinweise auf die Nutzung von M. scabrinodis als Nebenwirt (Völkl et al. 2008).

Der Große Wiesenknopf verträgt bis zu dreimalige Mahd recht gut und erreicht in gemähten Wiesen hohe Dichten, allerdings ist für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling jede Mahd während der Entwicklung im Blütenkopf schädlich. Da die zeitliche Entwicklung in den verschiedenen Regionen Deutschlands stark variiert, zum Teil sogar in großer räumlicher Nähe, ist auch der Zeitpunkt für eine die Raupe gefährdende Mahd sehr variabel. Einen wichtigen Hinweis auf günstige Mahdtermine kann oft die traditionelle Form der Bewirtschaftung liefern. Je nach Rahmenbedingungen können ein- bis zweischürige Futterwiesen, Streuwiesen oder sehr verbreitet jüngere Brachen wertvolle Lebensräume darstellen. Gerade auf den häufig genutzten jüngeren Brachen muss der Große Wiesenknopf durch eine gelegentliche Mahdnutzung erhalten werden ohne die von der spezifischen Wirtsameisenart benötigten Bedingungen zu zerstören.

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Da der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling als sehr standorttreu gilt, können Vorkommen als lokale Population bezeichnet werden, die weniger als 400-500 m voneinander entfernt liegen und nicht durch kaum überwindbare Hindernisse (z.B. Siedlungen oder stark befahrene Straßen) voneinander getrennt sind (Leopold et al. 2006). Allerdings können ungeeignete Lebensräume (Äcker, stark genutztes Grünland, Hecken und auch Wälder) mitunter überwunden werden und einzelne Tiere mehrere Kilometer weite Strecken zurücklegen (Stettmer et al. 2001).

Gefährdung

Hauptgefährdungsursachen für die Art sind Nutzungsintensivierung bzw. - änderung des Grünlands. Dazu gehören: Trockenlegung, Nutzung feuchter Wiesen als mehrschüriges Wirtschaftsgrünland, Einsatz schwerer Maschinen und intensive Beweidung, Düngung, Herbizideinsatz, Grünlandumbruch etc. Auch von der Nutzungsaufgabe geht auf lange Sicht eine Gefährdung aus.

Gefährdungsursachen

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist besonders durch ungünstige Landnutzung im Grünland gefährdet. Eine besondere Gefährdung geht von einer vermehrten Düngung und von Nährstoffeinträgen in Verbindung mit der Entwicklung von Vielschnittwiesen aus. Solange die Mahd noch ein- bis zweischürig erfolgt, kann ein ungünstiger Zeitpunkt der Mahd eine entscheidende Gefährdungsursache sein. Auf den häufig genutzten jüngeren Brachen ist eine zu lange ausbleibende Nutzung wichtigster Gefährdungsfaktor.

Land- und Forstwirtschaft

  • Mahd in der Zeit der oberirdischen Entwicklung von Eiern und Jungraupen oder kurz vor bzw. während der Flugzeit, da dann keine Blütenköpfe für die Eiablage zur Verfügung stehen. Der Zeitraum hierfür ist regional unterschiedlich
  • Mahd von Randstreifen, Grabenrändern, Straßenrändern u.ä. während oder kurz vor der Zeit der oberirdischen Entwicklung (Anmerkung: Dauernde Brache führt mittelfristig zur Entwertung dieser Rückzugsräume, jüngere Brache ist dagegen sehr wertvoll)
  • Verlust von Bracheanteilen
  • Verlust von Randstrukturen durch die Zusammenlegung von Flächen
  • Nutzungsänderung (z.B. häufigere Mahd, stärkere Düngung, Trockenlegung, Beweidung in höherer Dichte) oder Nutzungsaufgabe
  • Der Einsatz schwerer Maschinen kann auf anfälligen (v.a. organischen) Böden zur Bodenverdichtung führen, die sich wiederum negativ auf die Wirtsameise auswirkt. Zudem stellen mechanische Egalisierungsverfahren wie Walzen oder Schleppen eine Bedrohung dar, wenn sie zu häufig im Jahr und v.a. während der Wachstumsperiode erfolgen
  • Mehr als zweischürige Mahd, Umwandlung in Vielschnitt-Wiesen, in nicht mehr gut vernetzten Vorkommens-Gebieten ist ein falscher Mahdzeitpunkt auch bei ein- bis zweischüriger Mahd das gravierendste Problem
  • Mulchen, je nach Zeitpunkt, Häufigkeit und Wüchsigkeit des Standortes
  • Übermäßige Düngung, bei düngerfreier Wirtschaft kann aber, je nach Standort, die Raupennahrungspflanze (Sanguisorba officinalis) an Vitalität einbüßen
  • Beweidung in hoher Dichte schädigt die Raupennahrungspflanze und kann im Einzelfall zu Bodenverdichtung führen. Auch extensive Beweidung (z.B. einmaliger Durchtrieb einer Schafherde) zur Flugzeit kann zu einem Komplettausfall des Wiesenknopfs führen, weil die Blütenköpfe als bevorzugte Futterpflanze gezielt befressen werden
  • Umbruch von Grünland in Ackerland
  • Aufforstung von Wiesenflächen

Sonstige

  • Flächenverlust z.B. durch Infrastruktur (Straßen, Siedlungen, Gewerbeflächen) und begleitende Maßnahmen (z.B. Begrünung)
  • (falsche) Unterhaltung von Deichen, Gräben und Straßenrändern
  • Nach Modellrechnungen besteht ein sehr hohes Risiko durch den Klimawandel (Settele et al. 2008). Klare Anhaltspunkte aus der Geländebeobachtung auf grundlegende Auswirkungen des Klimawandels liegen jedoch nicht vor, es sind jedoch auch keine gezielten Untersuchungen erfolgt

Schutz

Wichtig ist eine Grünlandnutzung, die den Lebenszyklus der Art berücksichtigt. Dazu zählen u. a.: extensive Bewirtschaftung, frühe erste und späte zweite Mahd von wüchsigen Beständen, Schnitt ausreichend hoch über dem Boden und jährlich wechselnde Mahd von Saumstrukturen. Kleine Populationen müssen durch gezielte Maßnahmen weiter entwickelt werden.

Erhaltungsmaßnahmen

Landwirtschaft

  • Mahd oder Beweidung nicht vom 01.06.-15.09. bzw. 15.06.-15.09., lokal oder regional auch andere Termine. Bei der regionalen Anpassung des spätesten Termins einer ersten Mahd ist zu beachten, dass der Große Wiesenknopf nach der Mahd ausreichend Zeit hat, um Blütenstände auszubilden, bevor die Flugzeit der Art beginnt
    • Im Saarland und anderen warmen Regionen darf - insbesondere auch wegen des Klimawandels (Sommer wärmer, trockener) - nicht nach dem 01.06. gemäht werden, sonst kommt der Große Wiesenknopf nicht mehr rechtzeitig zum Blühen!
    • In Hessen: keine Mahd oder Beweidung zwischen 15.06. und 15.09.
    • Sonderstellung des südlichen Alpenvorlandes, hier gibt es früh (ab etwa Anfang Juni) und spät fliegende Bestände, z.T. eng benachbart. Daher muss im Einzelfall entschieden werden, bei früh fliegenden Populationen ist nur eine einschürige Mahd ab dem 01.09. möglich
  • In Ausnahmefällen ist auf tragfähigem/trockenem Untergrund eine Nachbeweidung in geringer Dichte ab dem 15.09. möglich, einige Lebensräume können auch dauerhaft in geringer Dichte beweidet werden (Bsp. in Rheinland-Pfalz). Im Westerwald gibt es funktionierende Beispiele, bei denen der 2. Mahdtermin durch einen späten Weidegang ersetzt ist
  • Das Mahdregime muss sich an der lokalen Flugzeit und der Wüchsigkeit des Standortes orientieren. Auf Feuchtwiesen produktiver Standorte und Glatthaferwiesen kann eine zweischürige Mahd notwendig sein, auf schwachwüchsigen Streuwiesen kann eventuell eine Herbstmahd nur alle 2 Jahre stattfinden. Insgesamt dürfte in vielen Regionen ein Nutzungsmosaik den verschiedenen Witterungsverläufen und auch klimatischen Veränderungen am besten entsprechen (Mix aus ein- und zweischürigen Wiesen, Extensivweiden und zwei bis vierjährigen Brachen)
  • Eine erste Mahd Ende Mai / Anfang Juni führt dazu, dass der Wiesenknopf zur Flugzeit eine vollständige Nachblüte entwickelt (vgl. Foto Lebensraum) und zahlreich über der restlichen Pflanzendecke steht. Fällt dieser erste Schnitt weg, entwickeln sich v.a. in trockenen, warmen Jahren bei der Mehrzahl der Blütenköpfe zur Flugzeit bereits die Samen - sie sind damit zur Eiablage ungeeignet. Da auch Brachen wichtige Lebensräume sind, können auch ungemähte Wirtspflanzen für die Eiablage geeignete Blütenköpfe bereitstellen
  • Möglichst keine Düngung oder sonstige landwirtschaftliche Verbesserung, ansonsten höchstens maßvolle, am Entzug und der Wüchsigkeit des Standorts orientierte Düngung zur Erhaltung der Vitalität der Raupennahrungspflanze (Sanguisorba officinalis)
  • Immer auch ausreichende Brachebereiche von möglichst ein Drittel der Fläche erhalten (lokal können auch 10-20 % der Fläche ausreichen)
  • Erhaltung von Randstrukturen (z.B. alte Weidezäune oder Brachesäume an Gräben) bei der Zusammenlegung von Flächen
  • Kein Umbruch von Grünland in Ackerland
  • Das Mähgut muss immer abtransportiert werden, meist keine Mulchmahd, kann lokal zeitweise geduldet werden
  • Großflächige Bewirtschaftungseinheiten ohne unterschiedliche Schnittzeitpunkte sollten durch Saumstreifen unterteilt werden, die erst beim Herbstschnitt genutzt werden. Deren Lage sollte je nach Produktivität in Abständen von 2 bis 5 Jahren verlegt werden, um eine Verfilzung der Pflanzendecke zu vermeiden
  • Bewirtschaftung der Flächen nur bei trockenem Wetter um einer übermäßigen Bodenverdichtung vorzubeugen

Forstwirtschaft

  • Keine Aufforstung von Wiesenflächen mit Vorkommen der Art oder in deren Umgebung (Schattwirkung, Isolationswirkung, etc.)

Sonstige Maßnahmen

  • Ähnliche Flächen im Umkreis von 300 m sollten in Erhaltungsmaßnahmen integriert werden
  • Pflegemahd auf besiedelten Grünlandbrachen auf jährlich wechselnden Teilbereichen ab dem 15. September. Jede Teilfläche spätestens alle 3 Jahre einmal mähen und Schnittgut von der Fläche entfernen
  • Abstimmung von Zielkonflikten im Naturschutz: Mahdtermine in Wiesenbrütergebieten z.B. in verschiedene Parzellen einteilen
  • Brachestreifen müssen in geeigneter Weise vor der (versehentlichen) Nutzung durch den später mähenden Nachbarn geschützt werden. Sie können z.B. in der Mitte der Fläche angelegt werden. Da beim Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling jedoch gelegentlich festgestellt wurde, dass die Randlagen gegenüber den Zentralbereichen der Lebensräume bevorzugt werden, muss diese Differenzierung berücksichtigt werden. Solange die Ursachen noch nicht herausgearbeitet sind (z.B. Wirtsameisenverteilung, Aufbau der Pflanzendecke, Konkurrenzvermeidung gegenüber dem Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling), muss mit Vorsicht gehandelt werden

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+
  • Vertragsnaturschutzprogramme der Länder (z.B. Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
  • Internetseite zu Artenhilfsprogrammen des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

Projekte im Internet

  • Aktionsplan Biologische Vielfalt des Landes Baden-Württemberg, ein Baustein des Projektes ist der „111-Arten-Korb“. Die dort aufgeführten Arten kommen schwerpunktmäßig in Baden-Württemberg vor, deshalb hat das Land eine besondere Verantwortung für diese Arten. Unter den Schmetterlingen sind neben dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling auch andere Bläulings-Arten aufgeführt.

Literaturhinweise

verändert nach:
Drews, M. (2003): Glaucopsyche nausithous (Bergsträsser, 1779). In: Petersen, B., Ellwanger, G., Biewald, G., Hauke, U., Ludwig, G., Pretscher, P., Schröder, E., und Ssymank, A. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. - Bonn-Bad Godesberg (Landwirtschaftsverlag) - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69(1): 493-501.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Dr. Birgit Binzenhöfer
Landschaftsökologische Gutachten und Kartierungen
Friedhofstr. 1
97475 Zeil am Main

Dr. Matthias Dolek
Obere Dorfstr. 16
82237 Wörthsee

Dr. Sabine Geißler-Strobel
Jahnstr. 15
72070 Tübingen

Dr. Patrick Gros
Haus der Natur - Museum für Natur und Technik
Biodiversitätszentrum
Museumsplatz 5
A-5020 Salzburg

Andreas C. Lange
Aarblick 25
65307 Bad Schwalbach-Hettenhain

Holger Loritz
Büro ABL - Arten, Biotope, Landschaft
Nägeleseestr. 8
79102 Freiburg (Brsg.)

Andreas Nunner
BIOPLAN
Institut für angewandte Biologie und Planung
Grabenstr. 40
72070 Tübingen

Rolf Reinhardt
Burgstädter Str. 80a
09648 Mittweida - Sachsen

Bernhard Reiser
IVL - Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie, Zweigbüro Zeil
Friedhofstr. 1
97475 Zeil am Main

Dr. Axel Schmidt
Struktur- und Genehmigungs-Direktion Nord Koblenz (SGD Nord)
Ref. 42 Obere Naturschutzbehörde
Stresemannstr. 3-5
56068 Koblenz

Carola Seifert
Im Brünnelinsgraben 20
77955 Ettenheim

Dr. Josef Settele
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ
Dept. Biozönoseforschung
Theodor-Lieser-Str. 4
06120 Halle

Alexander Wenzel
Rennweg 4
35091 Cölbe-Bürgeln

Autoren

Karola Gießelmann, Thomas Widdig, Matthias Dolek

Unter Mitarbeit von

Christian Anton, Burkhard Beinlich, Markus Bräu, Stefan Brunzel, Steffen Caspari, Klaus Fischer, Sabine Geißler-Strobel, Adi Geyer, Patrick Gros, Stefan Hafner, Gabriel Hermann, Michael Krämer, Andreas Lange, Patrick Leopold, Erwin Rennwald, Axel Schmidt, Carola Seifert, Matthias Simon, Rainer Ulrich, Volker Wachlin

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