Regulierung der Fischerei in den deutschen Meeresschutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee
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Schutzgebiete
Die Karte stellt die Fischereimanagementmaßnahmen zur Regulierung der Berufsfischerei in den Schutzgebieten der deutschen AWZ der Nordsee dar.
Stand der Fachdaten: 2025
© Bundesamt für Naturschutz
Folgende Maßnahmen wurden in den Schutzgebieten im Einzelnen festgelegt:
- Verbot der Fischerei mit mobilen grundberührenden Fanggeräten in bestimmten Bereichen in den Schutzgebieten „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht“ und „Borkum Riffgrund“, mit Ausnahme der Krabbenfischerei im östlichen Bereich des Sylter Außenriffs
- Verbot jeglicher Fischerei (Einrichtung einer „No-take-zone“) auf 55 % der Fläche der „Amrumbank“ im Schutzgebiet „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht“
- ganzjähriges Verbot der Fischerei mit Stellnetzen im östlichen Bereich des Schutzgebiets „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht“
- saisonale Einstellung der Fangtätigkeiten mit Stellnetzen im westlichen Bereich des Schutzgebiets „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht“ vom 1. März bis zum 31. Oktober
ganzjähriges Verbot der Fangtätigkeiten mit Stellnetzen in den Schutzgebieten „Borkum Riffgrund“ und „Doggerbank“
Im Oktober 2025 hat die Europäische Kommission auf Vorschlag der Bundesregierung zudem eine zusätzliche Fischereimanagementmaßnahme für das Meeresschutzgebiet „Doggerbank“ in der Nordsee erlassen (Delegierte Verordnung (EU) 2025/2191). Die folgende Maßnahme dient dem Schutz insbesondere des FFH- Lebensraumtyps „Sandbank“ und seiner charakteristischen Arten:
- ganzjähriges Verbot der Fischerei mit mobilen grundberührenden Fanggeräten, wie beispielsweise Grundschlepp- oder Wadennetzen, in etwa der Hälfte der Fläche (53 %) im nördlichen Bereich des Schutzgebiets „Doggerbank“