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Bundesamt für Naturschutz

Regulierung der Fischerei in den deutschen Meeresschutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee

Meere
Schutzgebiete
Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/340 traten am 08. März 2023 die Fischereimanagementmaßnahmen zur Regulierung der Berufsfischerei in den Schutzgebieten der deutschen AWZ der Nordsee in Kraft. Die Fischereimaßnahmen zur Regulierung mobiler grundberührender Fanggeräte und Stellnetzen dienen insbesondere dem Schutz von Riffen, Sandbänken, Schweinswalen und von verschiedenen Seevogelarten.
Karte Regulierung der Fischerei in den deutschen Meeresschutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee Vergrößern
Stand der Fachdaten: 2025

Folgende Maßnahmen wurden in den Schutzgebieten im Einzelnen festgelegt

  • Verbot der Fischerei mit mobilen grundberührenden Fanggeräten in bestimmten Bereichen in den Schutzgebieten „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“ und „Borkum-Riffgrund“, mit Ausnahme der Krabbenfischerei im östlichen Bereich des Sylter Außenriffs
  • Verbot jeglicher Fischerei (Einrichtung einer „No-take-zone“) auf 55 % der Fläche der „Amrumbank“ im Schutzgebiet „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“
  • Ganzjähriges Verbot der Fischerei mit Stellnetzen im östlichen Bereich des Schutzgebiets „Sylter Außenriffs-Östliche Deutsche Bucht“
  • Saisonale Einstellung der Fangtätigkeiten mit Stellnetzen im westlichen Bereich des Schutzgebiets „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“ vom 1. März bis zum 31. Oktober
  • Ganzjähriges Verbot der Fangtätigkeiten mit Stellnetzen in den Schutzgebieten „Borkum-Riffgrund“ und „Doggerbank“.
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