Regulierung der Fischerei in den deutschen Meeresschutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee
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Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2943 traten am 26. Dezember 2024 neue Fischereimanagementmaßnahmen zur Regulierung der mobilen grundberührenden Fischerei in den deutschen Meeresschutzgebieten der AWZ der Ostsee in Kraft. Zusammen mit den bereits zuvor dort geltenden Regulierungen dienen sie insbesondere dem Schutz von Riffen, Sandbänken, Schweinswalen, Fischen sowie verschiedenen Seevogelarten.

Stand der Fachdaten: 2025
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