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Bundesamt für Naturschutz

Konzeptionelle Umsetzung der EU-Vorgaben zum FFH-Monitoring und Berichtspflichten in Deutschland

Monitoring
Monitoring FFH-Richtlinie
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet II 1.3 Terrestrisches Monitoring
Laufzeit
08.09.2005 - 30.11.2008

Beschreibung

FKZ 805 82 013

Mit dem Konzept liegt ein Vorschlag für ein abgestimmtes Vorgehen der Bundesländer für das Monitoring des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland vor. Dieses Konzept wurde im Rahmen des F+E-Projektes vom Büro PAN, München sowie der Universität Münster (ILÖK) in intensiver Abstimmung mit den Fachbehörden der Bundesländer und dem Bundesamt für Naturschutz erarbeitet. Anlass des Vorhabens war die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten, die Erfassung und Bewertung des Erhaltungs­zustandes der FFH-Schutzgüter auf Ebene der biogeografischen Regionen nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie auf Grundlage eines Monitoringsystems vorzunehmen. Daher wurde der ständige Ausschuss Natura 2000 von der LANA beauftragt, einen Vorschlag für ein länderübergreifendes, stichprobenbasiertes Monitoring zu erarbeiten, welches bei einem harmonisiertem Vorgehen zu erheblichen Kosteneinsparrungen in den Bundesländern führt. Der Bund unterstützte das Vorhaben im Rahmen dieses F+E-Projektes. In ihrer 97. Sitzung am 6./7. März 2008 hat die LANA die Umsetzung eines bundeseinheitlichen stichprobenbasierten Monitorings basierend auf dem hier vorgelegten Vorschlag beschlossen.

Praxisnähe und Kosteneffizienz einerseits und die Erfüllung der von EU-Seite formulierten Anforderungen (v. a. gemäß DocHab) andererseits standen bei der Entwicklung des Konzeptes im Vordergrund. Für die Arten und Lebensräume konnte durch Anpassung und Operationalisierung der Empfehlungen aus den bestehenden Bewertungsbögen eine erhebliche Reduktion des Aufwandes (z. B. durch eine gerade noch wissenschaftlich tragbare Reduktion der Anzahl von Untersuchungsjahren, Begehungen und Stichproben) und eine optimale Ausnutzung von Synergieeffekten (durch Nutzung von Daten aus der Biotop­kartierung, aus dem Monitoring zur WRRL, aus dem Wattenmeer-Monitoring und der Bundeswaldinventur) erreicht werden. Gleichzeitig ist das Konzept so strukturiert, dass auch bestehende Untersuchungsprogramme auf Länderebene integriert werden können. Die insgesamt erreichten Effizienzgewinne gegenüber eigenständigen, nicht abgestimmten Konzepten der Bundesländer werden auf mindestens 80 % geschätzt.

Ergänzende Arbeitsmaterialien für die Umsetzung in den Ländern (Bewertungsschemata) sind unter Monitoring FFH-Richtlinie verfügbar.

weiterführender Inhalt

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