Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

Konzeptionelle Umsetzung der EU-Vorgaben zum FFH-Monitoring und Berichtspflichten in Deutschland

Ressortforschungsplan
Monitoring
Monitoring FFH-Richtlinie
Das Konzept bietet einen mit den Bundesländern abgestimmten Vorschlag für das Monitoring von Lebensräumen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Das stichprobenbasierte, bundeseinheitliche System senkt durch die Nutzung von Synergien (z. B. Waldinventur) und die Integration von Landesprogrammen die Kosten im Vergleich zu Einzellösungen um geschätzte 80 %.
Programm
Ressortforschungsplan
Laufzeit
bis
Förderkennzeichen
80582013

Beschreibung

Mit dem Konzept liegt ein Vorschlag für ein abgestimmtes Vorgehen der Bundesländer für das Monitoring des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland vor. Dieses Konzept wurde im Rahmen des F+E-Projektes vom Büro PAN, München sowie der Universität Münster (ILÖK) in intensiver Abstimmung mit den Fachbehörden der Bundesländer und dem Bundesamt für Naturschutz erarbeitet. Anlass des Vorhabens war die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten, die Erfassung und Bewertung des Erhaltungs­zustandes der FFH-Schutzgüter auf Ebene der biogeografischen Regionen nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie auf Grundlage eines Monitoringsystems vorzunehmen. Daher wurde der ständige Ausschuss Natura 2000 von der LANA beauftragt, einen Vorschlag für ein länderübergreifendes, stichprobenbasiertes Monitoring zu erarbeiten, welches bei einem harmonisiertem Vorgehen zu erheblichen Kosteneinsparrungen in den Bundesländern führt. Der Bund unterstützte das Vorhaben im Rahmen dieses F+E-Projektes. In ihrer 97. Sitzung am 6./7. März 2008 hat die LANA die Umsetzung eines bundeseinheitlichen stichprobenbasierten Monitorings basierend auf dem hier vorgelegten Vorschlag beschlossen.

Praxisnähe und Kosteneffizienz einerseits und die Erfüllung der von EU-Seite formulierten Anforderungen (v. a. gemäß DocHab) andererseits standen bei der Entwicklung des Konzeptes im Vordergrund. Für die Arten und Lebensräume konnte durch Anpassung und Operationalisierung der Empfehlungen aus den bestehenden Bewertungsbögen eine erhebliche Reduktion des Aufwandes (z. B. durch eine gerade noch wissenschaftlich tragbare Reduktion der Anzahl von Untersuchungsjahren, Begehungen und Stichproben) und eine optimale Ausnutzung von Synergieeffekten (durch Nutzung von Daten aus der Biotop­kartierung, aus dem Monitoring zur WRRL, aus dem Wattenmeer-Monitoring und der Bundeswaldinventur) erreicht werden. Gleichzeitig ist das Konzept so strukturiert, dass auch bestehende Untersuchungsprogramme auf Länderebene integriert werden können. Die insgesamt erreichten Effizienzgewinne gegenüber eigenständigen, nicht abgestimmten Konzepten der Bundesländer werden auf mindestens 80 % geschätzt.

Ergänzende Arbeitsmaterialien für die Umsetzung in den Ländern (Bewertungsschemata) sind unter Monitoring FFH-Richtlinie verfügbar.

Kontakt im BfN

Fachgebiet II 1.3 Monitoring der terrestrischen Biodiversität
fg-II13@bfn.de
Zurück nach oben