Natur wiederherstellen – Menschen einbeziehen
BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: „Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist für den Naturschutz von großer Bedeutung. Wichtig ist, die Umsetzung im Dialog mit den betroffenen Interessengruppen anzugehen. Unsere Erfahrung bei vielen Förderprojekten im Naturschutz, die wir zum Beispiel gemeinsam mit landwirtschaftlichen Akteuren auf den Weg gebracht haben, zeigt: Gemeinsam entwickelte Maßnahmen zur Wiederherstellung resilienter Ökosysteme und ihrer vielseitigen Leistungen haben einen besonderen Mehrwert für die Gesellschaft.“
Auf der BfN-Website finden Sie in unserer Rubrik „Häufig gefragt“ ein FAQ zum Thema Wiederherstellungs-Verordnung. Weiterhin finden Sie englischsprachige Infomaterialien zur partizipativen Umsetzung von Wiederherstellungsmaßnahmen in ganz Europa. Diese fassen Ergebnisse eines mehrtägigen BfN-Workshops mit dem Titel „Making people part of ecosystem restoration in Europe“ zusammen, der im Oktober 2023 rund 60 europäische Expert*innen zusammengebracht hatte.
Hintergrund
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur soll dem Verlust der biologischen Vielfalt in der EU entgegenwirken, die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme steigern und zum natürlichen Klimaschutz beitragen. Dafür sollen unter anderem bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und der Meeresflächen der EU Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Die Verordnung verfolgt einen breiten Ansatz, der die gesamte Landschaft einbezieht - für naturnahe Wälder, frei fließende Flüsse, intakte Moore, lebendige Agrarlandschaften, gesunde Meere und eine vielfältige Stadtnatur.