Neue Vollzugshilfe zur Zucht von Reptilien und Amphibien
Mit der anschaulichen und neuen Hilfestellung werden relevante Reproduktionsdaten für sämtliche im Rahmen der letzten CITES-Vertragsstaatenkonferenz CoP18 in Anhang I und II gelisteten Reptilien- und Amphibienarten zu Verfügung gestellt. Sie soll die nationalen und internationalen Behörden im Artenschutzvollzug bei der Plausibilitätsprüfung der Zucht dieser Arten unterstützen und somit zu einer verbesserten Umsetzung der CITES-Konvention beitragen.
Hintergrund
Der internationale Handel mit gefährdeten Arten wird durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) reguliert. Mittlerweile involviert der Handel mit geschützten Reptilien und Amphibien hauptsächlich als gezüchtet deklarierte Tiere. Während ein legaler Handel mit Nachzuchten zum Artenschutz beitragen kann, wirkt sich ein Handel mit Wildfängen, die nur als gezüchtet deklariert werden um Handelsbeschränkungen zu umgehen, oftmals sehr schädlich auf die Wildpopulationen aus. Deswegen stellt die Überprüfung der Herkunft gehandelter Tiere eine zunehmende und wichtige Herausforderung für die CITES-Behörden weltweit dar.