UNESCO-Weltnaturerbe weltweit

Karte als PDF
Drei Weltnaturerbestätten in Deutschland ausgezeichnet
Mit dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) verpflichten sich die Vertragsstaaten, Kultur- und Naturgüter mit einem außergewöhnlichen universellen Wert zu schützen und zu erhalten.
Wichtigstes Instrument der Welterbekonvention ist die sogenannte Welterbeliste. Derzeit (Stand: 07.2015) umfasst diese 1.031 Kultur- und Naturgüter in 163 Staaten, von denen 197 auf den Naturgüterschutz und 802 auf den Kulturgüterschutz entfallen. Weitere 32 Stätten sind sowohl Kultur- als auch Naturgüter (sogenannte „Mixed Sites“).
In Deutschland wurden bisher 40 Welterbestätten anerkannt, drei davon zählen zum Weltnaturerbe. Dies sind die Grube Messel (Darmstadt), das Wattenmeer (gemeinsam mit Dänemark und den Niederlanden) und fünf Buchenwald-Gebiete als Teil einer gemeinsamen Weltnaturerbestätte mit der Slowakei und der Ukraine. Bei den restlichen 37 Welterbestätten handelt es sich um Kulturerbe.
Ein Teil der Welterbestätten ist durch Krieg oder Naturkatastrophen gefährdet
Neben der Welterbeliste wird von der UNESCO die sogenannte „Liste des gefährdeten Welterbes“ geführt. Die auf dieser Liste vermerkten Welterbestätten sind beispielsweise durch Kriege, Naturkatastrophen oder mangelndes Management bedroht und benötigen besondere Schutzmaßnahmen. Eine deutsche Welterbestätte ist hier nicht gelistet.