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Bundesamt für Naturschutz

Planerische Leitlinien für die Behandlung des Landschaftsbildes bei Eingriffen

Landschaftsplanung
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Der anhaltende Landschaftswandel wird unter anderem durch bundesrelevante Planungen und Eingriffe mit verursacht (z. B. Bundesverkehrswegeplanung, Bundesnetzplan). Um die im Bundesnaturschutzgesetz vorgegebenen Ziele der nachhaltigen Landschaftsentwicklung aus Bundessicht verwirklichen zu können, müssen Erfassung, Bewertung und Gefährdungsanalyse von Landschaften stärker kompatibel sein, soll diesen zu mehr Gewicht in bundesweiten Planungsverfahren verholfen werden.
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet II 4.1 Landschaftsplanung, räumliche Planung und Siedlungsbereich
Laufzeit
11/2014 – 06/2016

Beschreibung

FKZ 3514 82 1300

Problemstellung und Ziele

Mit dem Vorhaben sollen in inhaltlich‐methodischer und aus räumlich‐konkreter Sicht Grundlagen für die Behandlung des Schutzgutes Landschaft aus bundesweiter Perspektive erarbeitet werden. Damit wird ein bundesweiter Überblick zur fachlichen Werteinstufung von Natur‐ und Kulturlandschaften in Deutschland gegeben, bei der die Landschaft als eigenes Schutzgut von Naturschutz und Landschaftspflege verstanden wird. Die praktische Bedeutung der angestrebten Ergebnisse des Forschungsvorhabens sind für den Umgang mit Eingriffen, wie etwa Verkehrsinfrastruktur, erneuerbare Energien, Netzausbau oder Flächenumwidmung für Wohnen und Gewerbe, von erheblicher Relevanz. Die Gliederungssystematik und die vorgeschlagene räumliche Abgrenzung der Landschaften sowie die vorzunehmende Bewertung werden dabei weniger auf bestimmte Eingriffe und deren „Bewältigung“ ausgerichtet, um die mehrfache Verwendung des Datensatzes, z. B. für naturschutzfachliche Beiträge zur Raumordnung, zu gewährleisten.

Zunächst wurde im Vorhaben eine fachlich begründete Landschaftsabgrenzung und -bewertung erstellt, die für zahlreiche instrumentelle Zugänge eine zentrale Grundlage liefert. Anschließend wurde in einem eigenen Arbeitsschritt spezifisch auf die Eingriffsproblematik eingegangen. Dabei wurden auch methodische Hinweise erarbeitet, wie im Falle konkreter anstehender Eingriffe die Ergebnisse des Vorhabens durch weitere Bearbeitungsschritte konkretisiert und für den jeweiligen Fall handhabbar gemacht werden können.

Projektpartnerschaft

Universität Kassel I Fachgebiet Landschaftsentwicklung/Umwelt- und Planungsrecht
Prof. Dr.-Ing. Dr. jur. Andreas Mengel
Universitätsplatz 9, 34109 Kassel
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Prof. Dr. Werner Konold
Professur für Naturschutz und Landschaftsökologie
Tennenbacher Str. 4, 79085 Freiburg
Beratend: Hochschule Geisenheim
Prof. Klaus Werk
Bereich Naturschutz und Umweltprüfung
Von-Lade-Straße 1, 65366 Geisenheim

Förderung durch

Bundesamt für Naturschutz

Kontakt im BfN

Jens Schiller
Stellvertretende Leitung Fachgebiet II 4.1 Landschaftsplanung, räumliche Planung und Siedlungsbereich
0341 30977-125

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