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Bundesamt für Naturschutz

Planerische Leitlinien für die Behandlung des Landschaftsbildes bei Eingriffen

Ressortforschungsplan
Landschaftsplanung
Der anhaltende Landschaftswandel wird unter anderem durch bundesrelevante Planungen und Eingriffe mit verursacht (z. B. Bundesverkehrswegeplanung, Bundesnetzplan). Um die im Bundesnaturschutzgesetz vorgegebenen Ziele der nachhaltigen Landschaftsentwicklung aus Bundessicht verwirklichen zu können, müssen Erfassung, Bewertung und Gefährdungsanalyse von Landschaften stärker kompatibel sein, soll diesen zu mehr Gewicht in bundesweiten Planungsverfahren verholfen werden.
Programm
Ressortforschungsplan
Laufzeit
bis
Förderkennzeichen
3514821300

Beschreibung

Problemstellung und Ziele

Mit dem Vorhaben wurden in inhaltlich‐methodischer und aus räumlich‐konkreter Sicht Grundlagen für die Behandlung des Schutzgutes Landschaft aus bundesweiter Perspektive erarbeitet. Damit wird ein bundesweiter Überblick zur fachlichen Werteinstufung von Natur‐ und Kulturlandschaften in Deutschland gegeben, bei der die Landschaft als eigenes Schutzgut von Naturschutz und Landschaftspflege verstanden wird. Die praktische Bedeutung der angestrebten Ergebnisse des Forschungsvorhabens sind für den Umgang mit Eingriffen, wie etwa Verkehrsinfrastruktur, erneuerbare Energien, Netzausbau oder Flächenumwidmung für Wohnen und Gewerbe, von erheblicher Relevanz. Die Gliederungssystematik und die vorgeschlagene räumliche Abgrenzung der Landschaften sowie die vorzunehmende Bewertung werden dabei weniger auf bestimmte Eingriffe und deren „Bewältigung“ ausgerichtet, um die mehrfache Verwendung des Datensatzes, z. B. für naturschutzfachliche Beiträge zur Raumordnung, zu gewährleisten.

Zunächst wurde im Vorhaben eine fachlich begründete Landschaftsabgrenzung und -bewertung erstellt, die für zahlreiche instrumentelle Zugänge eine zentrale Grundlage liefert. Anschließend wurde in einem eigenen Arbeitsschritt spezifisch auf die Eingriffsproblematik eingegangen. Dabei wurden auch methodische Hinweise erarbeitet, wie im Falle konkreter anstehender Eingriffe die Ergebnisse des Vorhabens durch weitere Bearbeitungsschritte konkretisiert und für den jeweiligen Fall handhabbar gemacht werden können.

Förderung durch

Bundesamt für Naturschutz

Kontakt im BfN

Fachgebiet II 4.1 Landschaftsplanung, räumliche Planung und Siedlungsbereich
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