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Bundesamt für Naturschutz

Wissenstransfer und Anforderungen an technische Vermeidungsmaßnahmen

Ressortforschungsplan
Erneuerbare Energien
Digitalisierung
Das F+E-Vorhaben "Wissenstransfer und Anforderungen an technische Vermeidungsmaßnahmen" (Kurztitel: AKS-Praxis) “ untersuchte die Anwendbarkeit von Antikollisionssystemen (AKS) unter den neuen regulatorischen Voraussetzungen des Bundessnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Neben fachlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit wurden Empfehlungen zum Einsatz der Systeme überarbeitet. Darüber hinaus unterstützte das Projekt den Erfahrungsaustausch über Erprobung und Testbetrieb, griff Fragen der Anwendung unter den Bestimmungen des BNatSchG auf und trug durch Veranstaltungen zur Verbreitung der Erkenntnisse bei.
Programm
Ressortforschungsplan
Laufzeit
bis
Förderkennzeichen
3522860800
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Beschreibung

Antikollisionssysteme (kurz: AKS) werden im neuen BNatSchG als eine der möglichen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen genannt, mit denen Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen vermieden beziehungsweise gesenkt werden können. Das vom Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) bearbeitete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „AKS-Praxis“ zielte darauf ab, das vorhandene Wissen zu AKS zu erweitern und bestehende Empfehlungen an den rasant fortschreitenden Kenntnisstand anzupassen.

Vorgehen

Anknüpfend an die vorausgehenden Arbeiten des Forschungsnehmers zur Vereinheitlichung der Anforderungen an die Validierung von AKS durch Erprobung befasste sich dieses FuE-Projekt mit einer Überprüfung und Fortschreibung der bisherigen Anforderungen an den Leistungsfähigkeitsnachweis als Grundlage für die Anerkennung der Systeme und ihre Anwendbarkeit als Schutzmaßnahme. Dazu wurden bestehende Anforderungen evaluiert und mit den Konventionsvorschlägen für eine einheitliche Erprobung und statistische Datenauswertung des Landes Schleswig-Holstein (Finanziert durch das Ministerium für Energiewende Klimaschutz Umwelt und Natur (MEKUN), Laufzeit 09/2022 bis 12/2923, verlängert bis 08/2024) abgeglichen. In diesem Kontext wurden einzelne Parameter wie die Bemessung der Reaktionsdistanz auf Grundlage neuer Erkenntnisse nachgeschärft.  

Die mit § 45b BNatSchG im Jahr 2022 eingeführten Regelungen erforderten es, sich näher mit den Prämissen für die Maßnahmenauswahl zu befassen. Die Begrenzung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen führt dazu, dass die Anwendungschancen von AKS insbesondere an weniger ertragreichen Standorten eher gering sind, wenngleich sich die Ertragsverluste wirksam begrenzen lassen. Indem ein System mehrere WEA überwacht, können die Kosten pro WEA gesenkt werden. Ob diese Lösung einen hinreichend wirksamen Schutz gewährleistet, ist einzelfallabhängig zu beurteilen.
Als Ansatzpunkt, der die AKS-Anwendung befördern könnte, nannten die Autoren die Formulierung konstellationsspezifischer Kriterien (z. B. abstands- oder häufigkeitsbedingt erhöhte Flugaktivität). Die Mindest-Betriebszeit für ein AKS sollte die sensiblen Brut- und Fortpflanzungsphasen abdecken.

Wenn ein erprobtes und anerkanntes System angewendet wird, ist die Vermeidungswirksamkeit standortbezogen im Einzelfall darzulegen. Dazu kann ein Abschaltkonzept erstellt werden. Daraus sollte hervorgehen, dass die als Leistungsfähigkeitsnachweis ermittelte Gesamt- bzw. Schutzrate auf den fraglichen Standort übertragbar ist. Wichtig sind auch die Hinweise zur fortlaufenden Dokumentation des AKS-Betriebs. Hierfür ist ein Betriebs-Handbuch für das AKS zu führen. Ein obligatorisches Inbetriebnahme-Protokoll bildet die Referenz für alle später erfolgenden Änderungen und Anpassungen.  Zuletzt befasste sich das Projekt auch mit der automatisierten Detektion von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsereignissen und den Einsatzmöglichkeiten zur Abschaltsteuerung in diesem Bereich.

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Projektleitung

Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbH

Kontakt im BfN

Fachgebiet II 4.3 Naturschutz und Erneuerbare Energien