Artenschutz

Der weltweit anhaltende Rückgang der biologischen Vielfalt und insbesondere der Rückgang der Arten und ihrer Populationen ist auf zahlreiche Faktoren zurückzuführen. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, sind staatliche Maßnahmen erforderlich, die den unterschiedlichen Gefährdungsursachen Rechnung tragen.
Das Bundesamt für Naturschutz arbeitet fortlaufend an der Betreuung und Weiterentwicklung nationaler und internationaler Artenschutzregelungen nach ökologischen und naturschutzfachlichen Grundsätzen. Die einzelnen Regelungen des Artenschutzes richten sich sowohl gegen direkte Gefahren, wie beispielsweise den kommerziellen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, wie auch gegen indirekte nachteilige Einwirkungen auf die Lebensräume und Standorte der Arten.
Neben grundsätzlichen Fragen zur Ökologie und zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten sowie von Artengemeinschaften führt das Bundesamt für Naturschutz eine Reihe von Situations- und Gefährdungsanalysen für heimische Arten und ihre Habitate bzw. Standorte durch. Die daraus gewonnenen Kenntnisse dienen als Grundlage für Konzepte, Leitlinien und Empfehlungen zu artenschutzrelevanten Fragestellungen bei Maßnahmenplanungen und bei Eingriffen.