Als weltweite "Rahmenkonvention" für den Schutz wandernder wild lebender Tierarten listet die Bonner Konvention in Anhang I vom Aussterben bedrohte Arten auf, für die strenge Schutzvorschriften aufgestellt wurden. In Anhang II werden Arten aufgeführt, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, und für deren Erhaltung und Management internationale Übereinkünfte erforderlich sind. Auch Arten, für die eine internationale Zusammenarbeit durch derartige Übereinkünfte von Nutzen wäre, sind hier enthalten.
Zur Bonner Konvention und den Regionalabkommen