NaBiV Heft 143: Naturschutz- und Jagdrecht nach der Förderalismusreform
Beschreibung
Mit Inkrafttreten der im Jahr 2006 erfolgten Föderalismusreform hat der Bund im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Jagdwesens eine über die bisherige Rahmenkompetenz hinausgehende konkurrierende Gesetzgebungskompetenz erhalten, die durchgängig auch ins Einzelne gehende und unmittelbar geltende Regelungen erlaubt. Im Gegenzug steht den Ländern das Recht zu, hiervon abweichende landesrechtliche Regelungen zu treffen, wobei dies im Artenschutz ausgeschlossen und im Jagdwesen dagegen fast unbeschränkt möglich ist. Die Abgrenzung der beiden Kompetenzmaterien wirft insoweit verfassungsrechtliche Fragen auf, die insbesondere bei Regelungskonflikten und -überschneidungen zu klären sind.
Des Weiteren müssen sowohl der Bund als auch die Länder bei ihrer Naturschutzund Jagdgesetzgebung neben der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung auch den internationalen und europäischen Anforderungen Rechnung tragen. Dies gilt insbesondere für die umfangreichen und anspruchsvollen völkerrechtlichen Abkommen sowie die europarechtlichen Vorschriften zum Artenschutz. Darüber hinaus sind das einfachgesetzliche Verhältnis von Jagd- und Naturschutzrecht sowie die dort normierten Unberührtheits- und Vorrangklauseln zu erörtern.