Bericht nach Vogelschutz-Richtlinie
Nach der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) müssen die Mitgliedstaaten regelmäßig an die Europäische Kommission berichten, seit Mitte 2011 werden hierbei Informationen zu Bestandsgrößen, Trends, Verbreitung, Gefährdungen und Maßnahmen abgefragt. Deutschland hat der EU seinen nationalen Bericht nach den geänderten Vorgaben erstmalig im Dezember 2013 abgegeben, der aktuelle Vogelschutzbericht wird zurzeit vorbereitet und muss der EU bis spätestens 31.7.2019 übermittelt werden.
Für die Berichterstellung wurde auf die Daten aus dem bundesweiten Vogelmonitoring, auf Länderdaten und Informationen des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten zurückgegriffen.
Die Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) trat im Jahr 1979 in Kraft, um dem Rückgang der europäischen Vogelbestände entgegenzuwirken. Die Vogelschutzrichtlinie verfolgt das Ziel, die Bestände sämtlicher in der Europäischen Union heimischen wildlebenden Vogelarten einschließlich der Zugvogelarten und ihrer Lebensräume zu erhalten.