Nationale Meeresschutzgebiete
Mit Inkrafttreten der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten der EU bereits 1992, ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten zu schaffen. Diese Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG vom 21. Mai 1992, FFH-RL bilden zusammen mit den Europäischen Vogelschutzgebieten gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie (Vogelschutzrichtlinie, 79/409/EWG vom 02. April 1979, VRL das Schutzgebietssystem Natura 2000. Ziel dieses Netzes ist der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt an Land und im Meer. Die zehn Natura 2000-Gebiete in der deutschen auschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee sind als sechs Naturschutzgebiete seit dem 22.09.2017 unter Schutz gestellt.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Gebieten sind in den nachfolgenden Rubriken zu finden.
Über die Links in der Tabelle unten gelangen Sie zu den jeweiligen Verordnungstexten und zu den Managementplänen im amtlichen Teil des Bundesanzeigers, herausgegeben durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
NORDSEE | OSTSEE |
Borkum Riffgrund Verordnungstext Managementplan | Fehmarnbelt Verordnungstext |
Doggerbank Verordnungstext Managementplan | Kadetrinne Verordnungstext |
Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht Verordnungstext Managementplan | Pommersche Bucht – Rönnebank Verordnungstext |
Weitere Links:
Häufig gestellte Fragen mit Antworten zu Meeresschutzgebieten beim BMU.
Hier finden Sie die Begründungen zu den Schutzgebietsverordnungen.
Die Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ schützen Meeressäugetiere wie den Schweinswal ebenso wie den Lebensraumtyp Riff mit seinen vielfältigen Lebensgemeinschaften.