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Bundesamt für Naturschutz

Luftsport und Naturschutz

Tourismus und Sport
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Im F + E Projekt „Luftsport und Naturschutz- Naturverträgliche Ausübung von Flugsport und Schutz von störungsempfindlichen Vogelarten in bestimmten Gebieten (u. a. ABAs)“ werden fachliche und rechtliche Fragen des naturverträglichen Luftverkehrs und Luftsports im Kontext der aktuellen Entwicklungen im europäischen Luftraum aufgearbeitet. Vor diesem Hintergrund wird auch die ABA - Gebietskulisse geprüft und aktualisiert.
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet I 2.2 Naturschutz, Gesellschaft und soziale Fragen
Laufzeit
01.04.2019 - 31.10.2021

Beschreibung

Um Störungen von Vorkommen wildlebender Vogelarten durch tieffliegende Luftfahrzeuge zu vermeiden und gleichzeitig das Vogelschlagrisiko für Luftfahrzeuge zu vermindern sind seit 2007 in den Luftfahrerkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO) Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit besonders störsensiblen Großvogelarten und –gruppen aufgenommen. Diese sogenannten luftfahrtrelevanten Vogelgebiete (ABAs: Aircraft Relevant Bird Areas) informieren Pilot*innen bei der Flugvorbereitung über Gebiete mit hohem Vogelaufkommen. In den Gebieten wird eine Mindestflughöhe von 2000 Fuß (600 Meter) über Grund ganzjährig oder temporär empfohlen. 

Die empfohlene Mindestflughöhe deckte sich auch mit der luftverkehrsrechtlichen Mindestflughöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen. Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung (Standardised European Rules of the Air – SERA) ist diese Mindestflughöhe bei Überlandflügen aufgehoben worden. In Deutschland wurde die „Überland-Mindestflughöhe“ von 2000 Fuß  2015 ersatzlos gestrichen. Es gilt jetzt nur noch die Sicherheitsmindestflughöhe von 500 Fuß (150 Meter) über Grund. Diese Höhe wird nach bisherigen Erkenntnissen und Erfahrungen voraussichtlich nicht ausreichen, um Störungen sensibler Vogelaufkommen zu vermeiden. Der ständige Ausschuss „Grundsatzfragen und Natura 2000“  der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) hat  2018 zu dem Thema „Absenkung der Überflughöhe über Schutzgebieten“ den Beschluss gefasst, dass die ABA-Kulisse aktualisiert werden soll. 

Des Weiteren laufen aktuell Aktivitäten, um die europäische Regelung zur unbemannten Luftfahrt (Drohnen) in nationales Recht umzusetzen.

Ziel des Vorhabens ist es fachliche und damit verknüpfte rechtliche Fragen des naturverträglichen Luftsports sowie des Luftverkehrs im Kontext der o.g. aktuellen Entwicklungen aufzuarbeiten. Das Vorhaben setzt sich aus drei Arbeitspaketen zusammen, der Erstellung eines Rechtsgutachtens, die Überprüfung und Aktualisierung der ABAs sowie die Überarbeitung  und Neuauflage der Broschüre „Luftsport und Naturschutz – Gemeinsam abheben „ sowie die Erarbeitung von kurzen Informationsbroschüren für  die Zielgruppen  allgemeine Luftfahrt, Naturschutz und Drohnenbesitzer*innen. 

Kontakt im BfN

Dr. Brigitte Schuster
Leitung Fachgebiet I 2.2 Naturschutz, Gesellschaft und soziale Fragen
0228 8491-1740
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
Dr. Laura Demant
Wissenschaftliche Mitarbeiterin FG I 2.2 Naturschutz, Gesellschaft und soziale Fragen
0228 8491-1743
Michael Pütsch
Stellvertretende Leitung Zentrale des Nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität
0341 30977-233
Alte Messe 6, 04103 Leipzig

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