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Bundesamt für Naturschutz

Planung und Prüfung

Der Interessensausgleich zwischen gesellschaftlichen Nutzungsansprüchen und dem Schutz von Natur und Landschaft erfolgt einerseits durch eine an den Zielen des Naturschutzes ausgerichtete Landschaftsplanung sowie andererseits durch verschiedene naturschutzrechtliche Prüfinstrumente bei der Planung und Zulassung von Eingriffsvorhaben.

Die Landschaftsplanung konkretisiert auf verschiedenen räumlichen Ebenen die Ziele, Erfordernisse sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie erfolgt flächendeckend und umfasst auch den Siedlungsbereich, bei dem der Entwicklung von Grün- und Freiräumen eine besondere Bedeutung zukommt.

Verschiedene naturschutzrechtliche Prüfinstrumente haben grundsätzlich das Ziel, dass die mit der Planung und Zulassung z. B. von Infrastrukturvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ermittelt und bewertet sowie durch geeignete Maßnahmen möglichst vermieden oder kompensiert werden.

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Hier finden Sie Positionspapiere des BfN zum Thema Planung und Prüfung: 

Das 21. Jahrhundert gilt als das Jahrhundert der Städte. Weltweit leben etwa vier Milliarden Menschen im besiedelten Raum. Bis 2030 wird sich diese Zahl voraussichtlich auf etwa fünf Milliarden erhöhen. Auch in der Bundesrepublik Deutschland zieht es immer mehr Menschen in die städtischen Zentren

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Nicht baulich genutzte Flächen und unversiegelte Böden sind eine Ressource, die es zu erhalten gilt, um die Leistungen des Naturhaushaltes für den Menschen zu sichern, die biologische Vielfalt zu erhalten und dem Menschen die Erholung in der freien Natur und auf Freiflächen zu ermöglichen.

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Stadtnatur und Stadtgrün erleben derzeit verstärkte bundespolitische Aufmerksamkeit, etwa durch die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) angestoßene Initiative „Grün in der Stadt - Für eine lebenswerte Zukunft“. Das Positionspapier widmet sich der Frage, welche Schnittmengen zwischen den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege und Stadtentwicklung bestehen und wie diese gemeinsam erreicht werden können. Dazu werden Vorschläge zur Weiterentwicklung von Naturschutz und Landschaftspflege auf der einen Seite und Stadtentwicklung auf der anderen Seite vorgelegt.

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