Weiterentwicklung der Grünordnungsplanung vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen
Beschreibung
FKZ 3522 81 1200
Problemstellung und Ziele
Der neue Absatz 6 des § 11 BNatSchG erweitert das instrumentelle Anwendungsspektrum von Grünordnungsplänen, indem sie z. B. für die „Gestaltung, Pflege und Entwicklung von Teilräumen bestimmter Kulturlandschaften mit ihren jeweiligen Kulturlandschaftselementen sowie von Bereichen mit einer besonderen Bedeutung für die Erholung in der freien Landschaft“ aufgestellt werden können. Das gleiche trifft für „größere Freiräume mit besonderer Bedeutung für die siedlungsbezogene Erholung sowie des unmittelbaren Stadt- bzw. Ortsrandes“ zu. Bislang wurden Grünordnungspläne nur in wenigen Bundesländern explizit auch im unbebauten Bereich eingesetzt. Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes von 2021 eröffnet neue Möglichkeiten und trägt insgesamt zu einer rechtlichen Harmonisierung zwischen den Bundesländern bei. Wenn jedoch Grünordnungspläne künftig sowohl für bebaute als auch unbebaute Bereiche, sowohl für den Innen- als auch Außenbereich aufgestellt werden können, gebietet sich eine Konkretisierung und Differenzierung der Aufgaben und Inhalte, und zwar aus rechtlicher, fachlicher als auch aus instrumenteller Sicht.
Um die oben genannten Herausforderungen zu adressieren, zielt das Forschungsvorhaben darauf ab zu analysieren, die in § 11 Abs. 6 BNatSchG benannten inhaltlichen Anwendungsfelder zu operationalisieren und unterschiedliche Anforderungsprofile der Grünordnungspläne zu entwickeln (eigenständig, mit eigener Rechtsverbindlichkeit, als Teil bzw. Beitrag zu einer Umweltprüfung, Innen- / Außenbereich, Neubebauung/ baulicher Bestand) sowie diese planungspraktikabel zu untersetzen, als auch konkrete Empfehlungen für eine bessere Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung, der Biodiversität, der Erholungsvorsorge und weiterer aktueller Herausforderungen in Grünordnungsplänen (und darauf basierend Bebauungsplänen) zu entwickeln und die o. g. Bündelungsfunktion von Grünordnungsplänen durch eine praxisorientierte Aufbereitung von Planungsbausteinen zu unterstützen.