Vilmer Expertenworkshop "Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung der Summationswirkungen der FFH-VP" 2014
Beschreibung
Das Schutzgebietssystem „Natura 2000“ ist ein wichtiges Instrument der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zum Schutz der Biodiversität und damit zur Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Natura 2000 umfasst die nach der EU-Vogelschutzrichtline (Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, 1979) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtline (FFH-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG, 1992) ausgewiesenen Gebiete.
Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten sind nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen zulässig. Im Falle möglicher Beeinträchtigungen ist eine FFH-Vorprüfung bzw. eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) notwendig. Diese erstrecken sich auf alle Pläne und Projekte, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des infrage stehenden Natura 2000-Gebiets führen könnten. Schwellenwerte der Erheblichkeit sind in den Richtlinien nicht klar definiert. Die bisher vorliegende Rechtsprechung hat zwar in einigen Fällen zur Konkretisierung des Erheblichkeitsbegriffs geführt, lässt aber nach wie vor viele Interpretationsspielräume offen, so dass in der Praxis oft große Schwierigkeiten hinsichtlich der Bewertung von Eingriffen entstehen.