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Bundesamt für Naturschutz

Ab sofort besserer Schutz für biologische Vielfalt der Nordsee

Meere
01.03.2023
Bonn
Riffe, Sandbänke, Schweinswale und Seevögel werden in der Nordsee künftig besser geschützt: Am 16. Februar 2023 hat die EU-Kommission Fischereimanagementmaßnahmen zum Schutz bedrohter Arten und Lebensräume in den Meeresschutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee erlassen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU stellt den Abschluss eines langjährigen Prozesses dar, an dem das BfN intensiv beteiligt war.
Dicht mit Seenelken (Metridium dianthus (vormals M. senile) und Seescheiden (Ascidiacea) bewachsenes Riffareal im Sylter Außenriff, hier mit Essbarer Seeigel (Echinus esculentus). Foto: Hübner/Krause (BfN)
Dicht mit Seenelken und Seescheiden (Ascidiacea) bewachsenes Riffareal im Sylter Außenriff, hier mit Essbarer Seeigel.

Die Fischereimaßnahmen zur Regulierung mobiler grundberührender Fanggeräte und Stellnetze (VERORDNUNG (EU) 2023/340) werden dazu beitragen, die Schutzziele wichtiger europäischer Naturschutzrichtlinen zu erreichen, etwa der FFH- und Vogelschutzrichtline und der Meeresstrategie-Rahmenrichtline.

Folgende Maßnahmen wurden in den Schutzgebieten festgelegt (s. Karte):

  • Verbot der Fischerei mit mobilen grundberührenden Fanggeräten in bestimmten Bereichen in den Schutzgebieten „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“ und „Borkum-Riffgrund“, mit Ausnahme der Krabbenfischerei im östlichen Bereich des Sylter Außenriffs
  • Verbot jeglicher Fischerei („No-take“) in 55 % des Gebiets der „Amrumbank“ im Schutzgebiet „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“
  • Verbot der Fischerei mit Stellnetzen im östlichen Bereich des Schutzgebiets „Sylter Außenriffs-Östliche Deutsche Bucht“
  • Fangtätigkeiten mit Stellnetzen im westlichen Bereich des Schutzgebiets „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“ werden vom 1. März bis zum 31. Oktober eingestellt
  • Fangtätigkeiten mit Stellnetzen werden auf den Durchschnitt der letzten sechs Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung in den Schutzgebieten „Borkum-Riffgrund“ und „Doggerbank“ beschränkt.

Die Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zum Schutz der marinen Biodiversität in der deutschen AWZ der Nordsee.

Schutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und im Küstenmeer der deutschen Nordsee (inkl. Berufsfischereiregulierung) Vergrößern
Stand der Fachdaten: 2022
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