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Bundesamt für Naturschutz

Förderrichtlinie für das Nationale Artenhilfsprogramm veröffentlicht

Presse
Nationales Artenhilfsprogramm
19.02.2026
Bonn
Das Bundesumweltministerium hat jetzt eine ergänzte Förderrichtlinie für das Nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) veröffentlicht. Damit werden zusätzliche Finanzmittel aus dem Ausbau der erneuerbaren Energien gezielt für den Artenschutz nutzbar gemacht.
Adulter Rotmilan im Flug.
Der Rotmilan (Milvus milvus) zählt zu den vom Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffenen Arten.

Dem Nationalen Artenhilfsprogramm stehen derzeit jährlich 14 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesumweltministeriums zur Verfügung. Hinzu kommen Sonderabgaben von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie aus dem Netzausbau.

Die neue Förderrichtlinie vom 19. Februar 2026 schafft die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen, um diese Betreiberzahlungen künftig zur Förderung von Projekten im Nationalen Artenhilfsprogramm zu nutzen. Sie ersetzt die bisherige Förderrichtlinie vom 15. August 2024.

Erste Projekte, zu deren Finanzierung auch Betreiberzahlungen eingesetzt werden, sollen noch im Frühjahr 2026 starten.

Hintergrund

Das nationale Artenhilfsprogramm dient insbesondere der Förderung von Projekten zum dauerhaften Schutz von Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffen sind. Im Programm werden insbesondere Projekte finanziert, die langfristig und nachhaltig die Qualität und Vernetzung der Lebensräume dieser Arten fördern und deren Erhaltungszustand stabilisieren oder verbessern. 

Für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Naturschutz zuständig. Seit Sommer 2025 wird es vom Programmbüro „Nationales Artenhilfsprogramm“ beim DLR-Projektträger unterstützt. Das Programmbüro übernimmt die Förderberatung, prüft Projektskizzen und Anträge sowie die Bewilligung und Betreuung der geförderten Vorhaben.

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