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Bundesamt für Naturschutz

Moorbodenschutz: Zwei neue Förderrichtlinien veröffentlicht

Presse
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Gebiete und Lebensräume
05.09.2024
Bonn
Mit zwei Förderrichtlinien zum Moorbodenschutz unterstützt das Bundesumweltministerium (BMUV) weitere zentrale Handlungsfelder des natürlichen Klimaschutzes.
Moorlandschaft
Diepholzer Moor

Nasse Moore sind als natürliche Kohlenstoffspeicher entscheidende Partner für den Klimaschutz. Darüber hinaus tragen sie als wertvolle Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität, zum Natur- und zum Artenschutz bei. Der Moorbodenschutz steht deshalb im besonderen Fokus des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung.

Das Bundesumweltministerium unterstützt mit zwei neuen Förderrichtlinien im Rahmen des ANK Akteur*innen, die sich für die Wiedervernässung von Mooren aktiv einbringen wollen: 

Die Förderrichtlinie „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ („FRL InAWi“)  soll entscheidend dazu beitragen, dass der Transformationsprozess hin zur Wiedervernässung in den einzelnen Moorregionen planvoll, strukturiert und koordiniert gelingt. Akteure und Betroffene vor Ort werden gestärkt, diesen Weg mitzugestalten. Gemeinsam mit ihnen sollen die Potenziale der Wiedervernässung untersucht werden, um konkrete Wiedervernässungsprojekte anzustoßen. Bestehende Hemmnisse sollen abgebaut und die Akzeptanz der notwendigen Transformation erhöht werden.

Das Förderprogramm „1.000 Moore“ hat das Ziel, einen dauerhaften, ökologisch nachhaltigen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen und Bindung von CO2 in Mooren zu leisten. Die geförderten Vorhaben sollen zudem zur Bewahrung sowie zum Schutz und zur Stärkung der moorspezifischen und moortypischen biologischen Vielfalt beitragen.

„1.000 Moore“ richtet sich an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung entwässerter Moore und zur damit verbundenen Renaturierung der Flächen. Die 1.000-Moore-Förderrichtlinie adressiert sowohl Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen. Auch Maßnahmen auf Flächen, die für Belange des Naturschutzes extensiv gepflegt werden, sind förderfähig. 

Beide Förderprogramme sind Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, für das insgesamt 3,5 Milliarden Euro bis 2028 zur Verfügung stehen. Anträge für die beiden Förderprogramme können ab dem 16. September beim Bundesumweltministerium gestellt werden.

Bis Ende 2024 soll außerdem eine umfassende Förderrichtlinie für die Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und die Unterstützung der Bewirtschaftung wiedervernässter Flächen folgen.

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