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Bundesamt für Naturschutz

Oppenheimer Rheinniederung mit angrenzenden Hängen

Bundesland
Rheinland-Pfalz
Hessen
Landkreis / Kreisfreie Stadt
Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Groß-Gerau
Landschafts-ID
254
Naturraum
Nördliche Oberrheinniederung, Vorderpfälzer Tiefland, Alzeyer Hügelland, Un-termainebene

Wertgebende Merkmale (Vielfalt, Eigenart und Schönheit)

Flussauenlandschaft des Rheins mit einer angrenzenden und teils steil abfallenden Niederterrasse; Mosaik aus Nass- und Feuchtwiesen (Stromtalwiesen), Altrheinbogen bei Eich-Gimbsheim mit großen zusammenhängenden Schilfbeständen oder im Bereich Kühkopf-Knoblochsaue mit überwiegend naturlandschaftlichem Charakter (Auwälder, Überflutungsdynamik); Kopfweiden, Streuobstnutzung auf landwirtschaftlich, z. T. extensiv bewirtschafteten Flächen, Weinbau, markante Hohlwege (z. B. bei Guntersblum), Winzerorte (z. B. Nackenheim, Nierstein), historische Altstadt von Oppenheim, Rieddörfer wie Gimbsheim und Elch, Hofgut Guntershausen mit mehreren Gebäuden und bis ins Jahr 1580 reichende, vom Leben am Wasser geprägte Geschichte; Weitblicke, Erholungsnutzung an Baggerseen, Rheinwanderweg

Landschaft mit hoher Bedeutung für das natürliche und kulturelle Erbe als

Naturlandschaft: Bereich Kühkopf-Knoblochsaue
Historisch gewachsene Kulturlandschaft: v. a. Siedlungs- und Nutzungsstrukturen
Naturnahe Kulturlandschaft ohne wesentliche Prägung durch technische Infrastruktur: v. a. Altrheinbogen und Stromtalwiesen
Sonstige besondere Einzellandschaft

Landschaft mit hoher Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung

Soweit nicht anders angegeben, haben die den obigen Landschaftsbestimmungen zugeordneten Landschaften per se auch eine hohe Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung.

Ausschließlich bedeutsam für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung (gesamthaft/in Teilbereichen)

Abgrenzung

Rheinland-Pfalz: Landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaft „Oppenheimer Rheinniederung“ (Nr. 9.1.1) aus dem Gutachten von Hartz et al. (2013a, 2013b), Hessen: Abgrenzung der Auwald- und Grünlandbereiche entlang des Rheins zwischen Mainz und Biebesheim, Ausschluss der Industriegelände von Gustavsburg im Norden, Einbeziehung des Kühkopfs (FFH-Gebiet und NSG „Kühkopf-Knoblochsaue“) im Süden

Stand Steckbrief und Raumkulisse 2018

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