Vorland der Südlichen Frankenalb

Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Landschaftsgroßeinheit
Süddeutsches Stufenland mit seinen Randgebirgen und dem Oberrheinischen Tiefland
Landschaftstyp
3.7 Gehölz- bzw. waldreiche ackergeprägte Kulturlandschaft
Landschafts-ID
11000
Fläche in km²
691 km2

Beschreibung
Die hauptsächlich aus Jura aufgebaute Landschaft wird durch den Oberlauf der Altmühl in zwei Teile untergliedert. In den westlichen Teil, der Höhen von bis zu 500 m ü. NN erreicht, hat sich die Wörnitz mit ihren Zuflüssen bis zu 80 m tief eingeschnitten. Der östliche Teil wird durch die Zuflüsse von Schäbischer Rezat und Thalach gegliedert. Zeugenberge und Täler bewirken ein enge Verzahnung mit der Südlichen Frankenalb. Der Waldanteil ist in der intensiv genutzten Landschaft gering. Ein größeres zusammenhängendes Waldgebiet stellt der Oettinger Forst im westlichen Teil der Landschaft dar.
Die landwirtschaftliche Nutzung ist vorherrschend.
Bedeutende Lebensräume sind die Gewässer und Feuchtbereiche sowie die Feldgehölze und Wälder, außerdem Trockenstandorte in den Grenzbereichen der Landschaft. Die Landwirtschaft stellt ein deutliches Ausbreitungshemmnis für den naturschutzfachlich relevanten Austausch zwischen der Südlichen Frankenalb und dem Südlichen Mittelfränkischen Becken dar. Südlich von Heideck und Auhausen sind Wiesenbrüterflächen kartiert.
Die landwirtschaftliche Nutzung ist vorherrschend.
Bedeutende Lebensräume sind die Gewässer und Feuchtbereiche sowie die Feldgehölze und Wälder, außerdem Trockenstandorte in den Grenzbereichen der Landschaft. Die Landwirtschaft stellt ein deutliches Ausbreitungshemmnis für den naturschutzfachlich relevanten Austausch zwischen der Südlichen Frankenalb und dem Südlichen Mittelfränkischen Becken dar. Südlich von Heideck und Auhausen sind Wiesenbrüterflächen kartiert.
Schutzgebietsanteile
FFH-Gebiete
3,29 %
Vogelschutzgebiete
2,18 %
Naturschutzgebiete
0,21 %
Nationalparke
0 %
sonst. Schutzgebiete
0 %
Effektiver Schutzgebietsanteil
3,82 %
(% Gesamtlandschaftsfläche, Stand 2010)