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Bundesamt für Naturschutz

Monitoringkonzept für das Nationale Artenhilfsprogramm am Beispiel der Vögel

Monitoring
Biologische Vielfalt
Nationales Artenhilfsprogramm
Am Beispiel der Vögel wird ein Monitoringkonzept entwickelt, um die Wirksamkeit von Naturschutz-Förderprogrammen des Bundes zu ermitteln und zu ihrer Weiterentwicklung beizutragen.
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet II 1.3 Monitoring der terrestrischen Biodiversität
Laufzeit
01.11.2025 - 31.10.2028
Lage
Deutschland
Finanzvolumen
533.590,73 €
Das Foto zeigt einen Beobachter mit Fernglas auf dem Aussichtsturm in den Rieselfeldern in Münster
Die Meldung von Vogelbeobachtungen über ornitho.de und ehrenamtliche Teilnahme an Monitoring-Programmen nimmt stetig zu.

Beschreibung

FKZ 352415190A und FKZ 352415190B

Hintergrund

Der Rückgang der biologischen Vielfalt schreitet trotz zahlreicher politischer Bemühungen voran. Um dem entgegenzuwirken, stellt die Bundesregierung Finanzmittel durch verschiedene Naturschutz-Förderprogramme zur Verfügung. Ein übergreifendes Monitoringkonzept, um die Wirkung der umgesetzten Fördermaßnahmen für die Biodiversität in Deutschland zu erfassen, fehlt derzeit jedoch. Zur Wirkungsanalyse wird auch im Naturschutz vermehrt auf kontrafaktische Ansätze zurückgegriffen. Auf der Basis von standardisierten Erfassungen können so Szenarien mit und ohne Maßnahmenumsetzung verglichen werden. Das bundesweite Vogelmonitoring bietet hierfür eine äußerst wertvolle Grundlage, da es umfangreich standardisierte Daten über die Entwicklung der Vogelbestände in Deutschland liefert.

Projekt

In diesem Projekt entwickeln die Verbundpartner DDA und Universität Marburg am Beispiel der Vögel ein Konzept, wie sich die Wirkungen von Naturschutz-Förderprogrammen des Bundes – insbesondere des Nationalen Artenhilfsprogramms – mithilfe von Monitoringdaten ermitteln lassen. Da diese Programme sehr unterschiedliche Maßnahmen in verschiedenen Lebensräumen umfassen, braucht es ein standardisiertes Verfahren, das ihre Effekte vergleichbar und zugleich zuverlässig analysieren kann. Der hierfür genutzte kontrafaktische Ansatz ermöglicht es, die Entwicklung von Arten oder Lebensräumen mit Szenarien ohne Naturschutzmaßnahmen zu vergleichen. Dadurch lassen sich Maßnahmeneffekte auch dann einschätzen, wenn klassische experimentelle Untersuchungen in der Praxis kaum umsetzbar sind.

Für die Analyse werden vor allem die umfangreichen, von Ehrenamtlichen nach standardisierten Methoden erhobenen Daten des bundesweiten Vogelmonitorings genutzt. Diese Daten bieten eine wertvolle Grundlage, um Bestandsentwicklungen über längere Zeiträume in verschiedenen Habitaten nachzuverfolgen. Ergänzend soll zudem geprüft werden, wie die validierten Gelegenheitsbeobachtungen aus ornitho.de sowie weitere nach fachlichen Standards erhobene Daten in die Auswertungen einbezogen werden können. Da Vögel als Indikatoren für Umweltveränderungen dienen können, eignen sie sich besonders gut für die Konzeptentwicklung einer Wirkungsanalyse, die auch Zusammenhänge mit anderen Artengruppen und Ökosystemleistungen berücksichtigt. 

Im Rahmen des Vorhabens wird zunächst ein methodisches Gesamtkonzept entwickelt, das beschreibt, wie ein Monitoring von Förderprogrammen aufgebaut sein muss, damit kontrafaktische Analysen für die Wirkungsanalyse von Naturschutzmaßnahmen auf Vogelbestände genutzt werden können. Anschließend soll dieser Ansatz exemplarisch angewendet werden, um konkrete Maßnahmeneffekte auf Vogelarten und ggf. ausgewählte weitere Artengruppen zu untersuchen. Dazu werden Auswertungsroutinen entwickelt, die eine standardisierte Gegenüberstellung von Monitoringdaten und Maßnahmenumsetzungen erlauben. 

Ziel des Projekts ist es, ein wissenschaftlich fundiertes und zugleich praxisnahes Konzept für die Ermittlung der Wirksamkeit von Naturschutzprogrammen zu entwickeln und dessen Machbarkeit am Beispiel der Vögel zu untersuchen. In einem im Projekt erarbeiteten Handbuch wird Projektträgern die standardisierte Datenerhebung und Wirkungsanalyse dargelegt werden.

Ausblick

Basierend auf der in diesem Projekt entwickelten konzeptionellen Grundlage soll es zukünftig möglich sein, Ergebnisse zu generieren, die Entscheidungsträger*innen aus Politik und Praxis bei der Erfüllung ihrer Aufgabe unterstützen. 

Die entwickelten Methoden werden auf die Übertragbarkeit auf weitere Artengruppen geprüft, so dass die Umsetzung von spezifischen Naturschutzmaßnahmen und die Datenerfassung gezielt verbessert und ihre Erfolge nachvollziehbar überprüft werden können.
 

Zuwendung (bestimmt) für

Dachverband Deutscher Avifaunisten e.V. (DDA)
Dr. Jakob Katzenberger
An den Speichern 2, 48157 Münster
0251 210140-020
Philipps-Universität Marburg (UMR)
Prof. Dr. Nina Farwig
AG Naturschutz
Karl-von-Frisch-Str. 8, 35043 Marburg
06421 2823478

Förderung durch

Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des BMUKN aus dem Nationalen Artenhilfsprogramm

Kontakt im BfN

Rainer Dröschmeister
Fachgebiet II 1.3 Monitoring der terrestrischen Biodiversität
0228 8491-1461
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
Sophie Davids
Fachgebiet II 1.3 Monitoring der terrestrischen Biodiversität
0228 84919-1262
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