Planzeichen für die Landschaftsplanung
Die Planzeichen für die Landschaftsplanung stehen als anwendungsbereite Symbolpaletten für ArcGIS Desktop sowie für das freie GI-System QGIS zur Verfügung. Auch für webbasierte Geodienste (WMS) werden die Symbole als Styled Layer Descriptor (SLD) bereitgestellt
Beschreibung
FKZ 3511 82 0900 / 3516 80 1900
Problemstellung und Ziele
Die Planzeichen für die Landschaftsplanung wurden bereits seit Ende der 1970er Jahre durch die BfANL bzw. das BfN in Zusammenarbeit mit dem LANA-AK Landschaftsplanung entwickelt und herausgegeben. Dieser Katalog mit empfehlendem Charakter fand einen Eingang in die Planungspraxis der örtlichen Landschaftsplanung. Bedingt durch die ständige Weiterentwicklung der Landschaftsplanung wurden mehrfach Überarbeitungen des Planzeichenkataloges vorgenommen.
Dennoch die Planungspraxis war u. a. durch eine Zersplitterung der planerischen Darstellungen der Inhalte der Landschaftsplanung gekennzeichnet. Diese Zersplitterung behinderte die Landschaftsplanung in ihrer Funktion als multifunktionale Planung zur Integration naturschutzfachlicher Grundlagen, Ziele und Konzepte und zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Abwägungsentscheidungen in Raum-, Bauleit- und Fachplanungen. Insbesondere wenn räumliche Grenzen von Planungsgebieten der Landschaftsplanung zu Raum-, Bauleit- und Fachplanungen überschritten werden oder nicht identisch sind, verstärkt sich diese Problematik. Damit werden die Akzeptanz und die Nutzbarkeit der Landschaftsplanung zusätzlich behindert. Landschaftsplanungen müssen aber für den Naturschutz vor dem Hintergrund ihrer Kernaufgaben und zusätzlicher aktueller und wechselnder Herausforderungen wie u. a. Klimawandel, Gefährdung der biologischen Vielfalt, Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlung und Verkehr, gerade aufgrund ihres prinzipiell flächendeckenden Ansatzes über einzelne Planungsebenen und -regionen hinweg, wieder größere Bedeutung erlangen.
Aus den genannten Gründen war es angezeigt, Planzeichen zu entwickeln, die einer eigenen, den naturschutzfachlichen Anforderungen entsprechenden Systematik folgen und insbesondere mit der Raum- und Bauleitplanung kommunizieren. Der § 9 Abs. 3 Satz 3 des BNatSchG beinhaltet eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, nach der die zu verwendenden Planzeichen zur Darstellung der Inhalte der Landschaftsplanung geregelt werden. Diese Rechtverordnungsermächtigung zur Vorgabe von Planzeichen dient somit auch dem Zweck, eine Vereinheitlichung der Planungssprache zu bewirken.
Hierzu müssen einerseits die Inhalte der Landschaftsplanung einheitlich bestimmt werden, andererseits muss aber auch genügend Gestaltungsspielraum für jeden Landschaftsplan erhalten bleiben. Damit besteht die Chance, auch die Verwertbarkeit der Darstellungen der Landschaftsplanungen für Raumordnungs- und Bauleitpläne und andere Planungs- und Verwaltungsverfahren mit Auswirkung auf Natur und Landschaft zu verbessern. Aus der Planungspraxis ergab sich insbesondere aufgrund moderner GIS- und internetbezogener Planungstechniken ebenfalls ein starkes Bedürfnis für eine solche Vereinheitlichung und eine verbesserte Kompatibilität zur Plansprache der Raumordnung und Bauleitplanung.
Im Vorhaben sollten darüber hinaus die Planzeichengrafiken auf der Grundlage fachlich-inhaltlicher Vorgaben entwickelt und Musterkarten zur Verwendung der Planzeichen erstellt werden.
Arbeitsschritte
- Literaturrecherche: Leitfäden, Planzeichen der Länder, rechtliche Regelungen etc.
- Systematische Herleitung von Kerninhalten und Zusatzleistungen/Modulen bei Landschaftsplanungen auf örtlicher und überörtlicher Ebene.
- Herleitung einer gestuften Systematik von Planzeichen, einschließlich von Darstellungsebenen, Hierarchien und freien Erweiterungsmöglichkeiten.
- Entwicklung von digital anwendbaren Planzeichengrafiken (Flächen, Symbolen etc.) entsprechend der Systematik.
- Ableitung der Praxistauglichkeit anhand der Erstellung von Musterkarten.
- Dokumentation technischer Parameter (Daten-Formate, Kompatibilität, Interoperabilität etc.) zur Praxisanwendung