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Bundesamt für Naturschutz

Schutzkonzept Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides)

Arten
Biologische Vielfalt
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben
Bundesland
Hamburg
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet II 1.2 Botanischer Artenschutz
Laufzeit
02/2000 - 12/2003 (Hauptvorhaben) | 02/2000 - 09/2004 (Wissenschaftliche Begleitung)
Lage
Hamburg
Finanzvolumen
1.220.000 €
Förderschwerpunkt
Artenvielfalt bewahren

Beschreibung

Der Schierlings-Wasserfenchel ist nach der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands (Korneck et al. 1996) als "vom Aussterben bedroht" klassifiziert. Ferner handelt es sich um eine endemische Art, sodass für die Arterhaltung sowohl für den Bund als auch für die betroffenen Länder eine besondere Verantwortlichkeit besteht.

Die Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 1992 (FFH-Richtlinie) stuft den Schierlings-Wasserfenchel als prioritäre Art ein. Dieser Status verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zur möglichst umgehenden Durchführung von Schutzmaßnahmen, die den Erhaltungszustand dieser Art verbessern. Diese Verpflichtung Deutschlands verdient umso mehr Berücksichtigung, als sich die Verantwortung Deutschlands gegenwärtig auf lediglich acht prioritäre Arten beschränkt. Artikel 1, Buchstabe h) der FFH-Richtlinie definiert die prioritären Arten als Arten für deren Erhaltung der Gemeinschaft aufgrund ihrer natürlichen Ausdehnung eine besondere Verantwortung zukommt.

Ziel des Vorhabens ist es, die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz und zur Ansiedlung des Schierlings-Wasserfenchels außerhalb der o.g. FFH-Gebiete zu erproben, um sie dann möglichst flächendeckend im tatsächlichen und potentiellen Verbreitungsgebiet der Art anwenden zu können. Mit dem geplanten Vorhaben leistet die Bundesrepublik Deutschland damit einen erfolgversprechenden Beitrag zur Erfüllung der durch die FFH-Richtlinie vorgegebenen Verpflichtungen.

Darüber hinaus entspricht der Vorhabenansatz in beinahe mustergültiger Form den Vorgaben der Konvention über die Erhaltung der Biologischen Vielfalt. Die aufeinander abgestimmten Maßnahmen des "In-Situ"- wie "Ex-Situ"-Schutzes entsprechen den Erfordernissen an den Erhalt der Lebensraum-, Arten- und genetischen Vielfalt.

Projektträgerschaft

Botanischer Verein zu Hamburg e.V.
Hauptvorhaben und Wissenschaftliche Begleitung
Op de Elg 19a, 22393 Hamburg

Förderung durch

BfN, Botanischer Verein zu Hamburg e.V., Universität Hamburg, Hansestadt Hamburg (Umweltbehörde und Baubehörde), Universität Marburg, Universität Mainz

Kontakt im BfN

Fachgebiet II 1.2
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
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