Standardisierung der Umweltrisikoabschätzung gentechnisch veränderter Pflanzen auf Basis der EU-Richtlinie 2001/18/E
Beschreibung
FKZ
805 64 007
Problemstellung und Ziele
Die gemäß RL 2001/18/EG vorgesehene Umweltrisikoprüfung (Annex II, environmental risk assessment, ERA) ist abstrakt gehalten, so dass bei der Auslegung der vorzulegenden Antragsunterlagen großer Spielraum besteht. Als Folge davon wird die Umweltrisikoprüfung von GVP im Zulassungsverfahren von den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich gehandhabt. Mit der 2004 in Kraft getretenen VO EG 1829/2003 können Inverkehrbringensanträge in der Zukunft bei der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) eingereicht und bearbeitet werden. Dabei ist jedoch eine Aufweichung der Umweltstandards zu befürchten, wie der kürzlich von der EFSA vorgelegte Entwurf „guidance document on GMO risk assessment“ deutlich macht. Die OECD bereitet unter Federführung der USA ein eigenes "Consensus Document" zur ERA vor.
Mit dem Vorhaben wurde die derzeitige Praxis der ERA kritisch geprüft, um auf Basis der vorhandenen Daten und der identifizierten Defizite Vorschläge zur Weiterentwicklung und Harmonisierung zu unterbreiten. Dies erfolgte exemplarisch anhand einer Auswahl von ERA zu besehenden Anträgen auf Inverkehrbringen. Weiterhin wurden verschiedene europäische und internationale Anforderungen (z.B. durch RL 2001/18/EG, EFSA, OECD, WTO, FAO, Cartagena Protokoll) unter Berücksichtiung von anderen umweltrelevanten Vollzügen (z.B. Pflanzenschutzmittelzulassung) verglichen.