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Bundesamt für Naturschutz

NaBiV Heft 100: Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Biodiversität. Auswirkungen der Cross Compliance Regelungen auf die Biodiversität.

Land- und Forstwirtschaft
Schriftenreihe "Naturschutz und Biologische Vielfalt"
Die Bindung der EU-Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik an die Einhaltung bestimmter Umweltstandards wird als "Cross-Compliance" bezeichnet. Für den Naturschutz sind insbesondere die Anforderungen zum Schutz von Dauergrünland sowie zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen in einem "guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" von Relevanz.
Autor*in
Rainer Oppermann, Jan Blew, Silke Haack, Hermann Hötker und Peter Poschlod
Herausgeber*in
Bundesamt für Naturschutz
Publikationsjahr
2011
Heft Nr.
100
Sprache
Deutsch
Seiten
362
Preis
24 €
ISBN
978-3-7843-4000-5

Beschreibung

Im Rahmen des umfangreichen Forschungsvorhabens "Gemeinsame Agrarpolitik und Biodiversität: Auswirkungen der Cross Compliance Regelungen auf die Biodiversität", an dem insgesamt fünf Forschungsinstitutionen beteiligt waren, wurde untersucht, inwieweit die Cross-Compliance-Regelungen in der Praxis dazu geeignet sind, die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft zu erhalten. Dazu wurden neben Literaturstudien Felduntersuchungen zur Avifauna, Wirbellosen-Fauna und Vegetation durchgeführt sowie eine Auswertung von Langzeitversuchen zur Entwicklung der Vegetation vorgenommen. Auch Diskussionen mit Fachleuten im Rahmen von Expertenworkshops lieferten wichtige Erkenntnisse. Im Ergebnis zeigt sich, dass die bisherigen Cross Compliance-Regelungen zur Sicherung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft nicht ausreichend sind. Im Buch sind daher konkrete Handlungsempfehlungen zur Anpassung und Weiterentwicklung der Cross Compliance-Anforderungen vorgeschlagen, insbesondere in Hinblick auf eine naturverträgliche Mindestnutzung von Grenzertragsstandorten, den Erhalt von Dauergrünland sowie die Einrichtung von ökologischen Vorrangflächen. Die Studie kann damit auch einen Beitrag zur effektiveren Integration von Naturschutzbelangen in die Gemeinsame europäische Agrarpolitik nach 2013 leisten.

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