Holz & Holzprodukte
Handel mit Holz geschützter Baumarten
Für die Einfuhr und Ausfuhr von Holz oder Erzeugnissen aus Holz dieser Baumarten sind artenschutzrechtliche Dokumente erforderlich.
Anhang A
Für Holz von Baumarten, die dem WA-Schutz I und dem EU-Schutz A unterliegen, bestehen strikte Handelsverbote. Davon gibt es lediglich Ausnahmen für Vorerwerbsbestände, die nachweislich vor der Erstlistung der betroffenen Art aus der Natur entnommen wurden und sich vor der Erstlistung der betroffenen Art bereits auf dem Territorium der Europäischen Union befanden.
Sollten diese Bedingungen zutreffen, sind für die Einfuhr ein CITES-Ausfuhrdokument des Ursprungs- oder Versendungslandes und eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erforderlich. Auf dem CITES-Ausfuhrdokument müssen die entsprechenden Einträge zur Herkunft des Holzes deklariert sein.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf den Handel mit Musikinstrumenten aus Dalbergia nigra (Rio Palisander) hin.
Anhang B
Für Holz von Baumarten, die dem WA-Schutz II und dem EU-Schutz B unterliegen, sind zur Einfuhr ein CITES-Ausfuhrdokument des Ursprungs- oder Versendungslandes und eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erforderlich.
Anhang C
Für Holz von Baumarten, die dem WA-Schutz III und dem EU-Schutz C unterliegen, sind zur Einfuhr ein CITES-Ausfuhrdokument oder ein Ursprungszeugnis der WA-Vollzugsbehörde des Ausfuhrlandes sowie eine Einfuhrmeldung der deutschen Einfuhrzollstelle erforderlich.
Anhang D
Für Holz von Baumarten, die dem EU-Schutz D unterliegen, ist eine Einfuhrmeldung der deutschen Einfuhrzollstelle erforderlich.
Anhang A
Für Holz von Baumarten, die dem WA-Schutz I und dem EU-Schutz A unterliegen, bestehen strikte Handelsverbote. Davon gibt es lediglich Ausnahmen für Vorerwerbsbestände, die nachweislich vor der Erstlistung der betroffenen Art aus der Natur entnommen wurden und sich vor der Erstlistung der betroffenen Art bereits auf dem Territorium der Europäischen Union befanden.
Sollten diese Bedingungen zutreffen, ist für die Wiederausfuhr eine CITES-Wiederausfuhrbescheinigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erforderlich.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf den Handel mit Musikinstrumenten aus Dalbergia nigra (Rio Palisander) hin.
Anhang B und C
Für Holz von Baumarten, die dem WA-Schutz II und dem EU-Schutz B oder dem WA-Schutz III und dem EU-Schutz C unterliegen, ist für die Wiederausfuhr eine CITES-Wiederausfuhrbescheinigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erforderlich.
Anhang D
Für Holz von Baumarten, die dem EU-Schutz D unterliegen, sind zur Wiederausfuhr keine CITES-Dokumente erforderlich.
Der Handel mit Holz geschützter Arten innerhalb der Europäischen Union gehört zum Zuständigkeitsbereich der Landesbehörden.
Vorschläge für die 20. CITES-Vertragsstaatenkonferenz
Für die nächste CITES-Vertragsstaatenkonferenz, die Ende November/Anfang Dezember 2025 in Usbekistan stattfinden wird, gibt es für den Holzbereich folgende Vorschläge zu Änderungen von bereits gelisteten Baumarten:
Das CITES-Sekretariat hat eine Übersicht aller Vorschläge für die 20. CITES-Vertragsstaatenkonferenz veröffentlicht. Die Übersicht kann unter den weiterführenden Informationen eingesehen werden.
Sollten die Vorschläge von der 20. CITES-Vertragsstaatenkonferenz angenommen werden, treten die Änderungen 90 Tage nach Verabschiedung völkerrechtlich in Kraft.
Von der gegenwärtigen Listung in Anhang II CITES sollen folgende Populationen ausgenommen werden:
Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, Äquatorial Guinea, Gabun
Hochstufung dieser Art von gegenwärtig Anhang II CITES in Anhang I CITES
Von der gegenwärtigen Listung in Anhang II CITES sollen folgende Populationen ausgenommen werden:
Angola, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, Äquatorial Guinea, Gabun
Herabstufung dieser Art von gegenwärtig Anhang I CITES in Anhang II CITES
Erkennungshilfe CITESwoodID
Der internationale Handel mit Tropenholz hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Um den Handel zu regulieren, unterliegen inzwischen über 200 Baumarten dem Schutz durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Auch Deutschland ist ein wichtiges Importland für Tropenholz. Für einen wirksamen und praktikablen CITES-Vollzug und auch, um illegalen Handel mit geschützten Baumarten einzudämmen, ist es notwendig, die relevanten CITES-gelisteten Hölzer identifizieren bzw. sie von ähnlich aussehenden Hölzern unterscheiden zu können.
Um den CITES-Vollzugsbehörden wie zum Beispiel dem Zoll holzspezifische Kenntnisse zu vermitteln und geeignete handhabbare Erkennungshilfen anzubieten wurde bereits 2005 vom Thünen-Institut für Holzforschung im Auftrag und nach Vorgaben der Wissenschaftlichen CITES-Behörde am BfN die Software "CITESwoodID" zur Erkennung von CITES-geschützten Holzarten entwickelt. Die CITESwoodID bot erstmals die Möglichkeit, Handelshölzer, die den Schutzbestimmungen von CITES unterliegen, zu erkennen, von nicht geschützten Arten abzugrenzen und zu bestimmen.
Durch technische und fachliche Anpassungen in den vergangenen Jahren wurden die Inhalte der Software regelmäßig aktualisiert. 2020 wurde die CITESwoodID im Auftrag des BfN vom Thünen-Instituts weiterentwickelt und das Nutzerspektrum erheblich vergrößert. Nun sind die Inhalte auch als mobile Applikation (App) zum Download auf Mobiltelefonen, Tablets, Laptops, sowie Desktop-PCs unter den Betriebssystemen iOS, Android und Windows verfügbar. Die App ist in allen drei CITES-Sprachen (Englisch, Französisch und Spanisch) sowie in Deutsch verfügbar.
Die seit 2017 unter CITES-Schutz stehenden Palisander-Arten der Gattung Dalbergia und auch weitere, so genannte Rosenhölzer der Gattungen Guibourtia und Pterocarpus sind inzwischen in der Datenbank der CITESwoodID aufgenommen. Mittlerweile enthält die Datenbank 46 CITES-geschützte Arten (z.B. Ebenholz, Mahagoni, Palisander) sowie 34 Handelshölzer, die aufgrund eines sehr ähnlichen Aussehens und/oder ähnlicher struktureller Merkmale mit CITES-Hölzern verwechselt werden können.
Die CITESwoodID App basiert auf einem direkten Bildvergleich makroskopischer Strukturmerkmale, also solcher Merkmale, die mit bloßem Auge oder einer bis zu 10-fachen Vergrößerungslupe sichtbar sind. Die zu bestimmende Holzprobe kann mit den hochauflösenden fotografischen Abbildungen und textlichen Beschreibungen, die in der CITESwoodID zu den einzelnen Arten hinterlegt sind, verglichen werden. Diese Abbildungen und Beschreibungen sowie ein bebildertes Glossar können unabhängig von der Bestimmungsfunktion aufgerufen werden.
Die Nutzer*innen werden anhand eines interaktiven multivariaten Bestimmungsschlüssels durch die Bestimmung geleitet, indem die App an erster Stelle solche Merkmale zur Unterscheidung vorschlägt, die einerseits makroskopisch besonders gut erkennbar sind, andererseits je nach Merkmalsauswahl bereits viele Arte ausschließen können. Die Nutzer*innen können aber auch aus einer Liste diese Merkmale auswählen, die für sie gerade besonders gut zu erkennen sind.
Die makroskopische Holzartenbestimmung auf der Basis der CITESwoodID bietet in der Praxis oft die einzige praktikable und schnell durchführbare Möglichkeit, Holzarten ohne die Hinzuziehung von Experten zu unterscheiden oder annäherungsweise zu bestimmen. Daher stellt die CITESwoodID eine schnelle und sichere Möglichkeit dar, die Einfuhr und Ausfuhr von falsch deklariertem Holz aufzudecken und einzudämmen. Zumindest kann sie die Entscheidung unterstützen, ob ein Verdachtsfall vorliegt und Experten hinzugezogen werden sollten, denn der makroskopischen Untersuchung sind Grenzen gesetzt. Weiterführende Holzbestimmungen sind an eine mikroskopische Untersuchung gebunden, die aber nur von erfahrenen Holzanatomen durchgeführt werden sollte.
Die CITESwoodID richtet sich vornehmlich an Zoll- und Naturschutzbehörden aber auch an Betriebe und Beschäftigte der Holzwirtschaft. Weiterhin ermöglicht sie Verbraucher*innen sowie Bürger*innen und öffentlichen Institutionen, die Bestimmung CITES-gelisteter Holzarten und sensibilisiert für Artenschutzaspekte im Holzbereich.
Die CITESwoodID ist derzeit eine der innovativsten und praktikabelsten Erkennungshilfen geschützter Tropenholzarten. Sie hat sich seit ihrer Einführung als unverzichtbares Instrument im praktischen Vollzug der Holzartenerkennung etabliert und wird regelmäßig auf nationalen und internationalen Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen vorgestellt und angewendet. Das BfN führt gemeinsam mit dem Thünen Institut für Holzforschung regelmäßig entsprechende Schulungen durch. Mittlerweile wird die Software in vielen Staaten bei der Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von CITES-geschützten Holzarten eingesetzt.
Momentan wird die CITESwoodID zum Download über die App Stores von iOS und Android angeboten. Die Version für Windows erscheint in Kürze.
Sollten Sie Fragen zur CITESwoodID haben, wenden Sie sich bitte an die Wissenschaftliche CITES-Behörde am BfN.
