Besserer Schutz für biologische Vielfalt in der Ostsee
Die Maßnahmen umfassen ein Verbot der Fischerei mit mobilen grundberührenden Fanggeräten in Teilbereichen der Naturschutzgebiete „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und „Pommersche Bucht - Rönnebank“ und beziehen sich dort auf die entsprechenden Natura 2000-Gebiete. Das Hauptziel der Maßnahmen ist der Schutz von Sandbänken und Riffen.
Die charakteristischen Lebensgemeinschaften am Meeresboden können sich in diesen Gebieten nun dauerhaft erholen und vor allem langlebige und große Meeresbodenbewohner mit wichtigen Funktionen für das gesamte Ökosystem, zum Beispiel die Islandmuschel, werden von diesem Schutz besonders profitieren.
Die Fischereimaßnahmen sind ein wichtiger Schritt zum Schutz der gesamten marinen Biodiversität und dienen auch der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtline und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.
Aktuell stellt das BfN weiterführende Informationen auf seiner Website bereit. Zukünftig sollen die Maßnahmen darüber hinaus in den gedruckten und elektronischen Seekarten verortet werden.