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Bundesamt für Naturschutz

Besserer Schutz für biologische Vielfalt in der Ostsee

Meere
Insel Vilm
Die Europäische Kommission hat auf Vorschlag der Bundesregierung am 17. November 2024 neue Fischereibewirtschaftungsmaßnahmen für die deutschen Meeresschutzgebiete in der Ostsee erlassen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU stellt den Abschluss eines fünfjährigen Prozesses dar, an dem das BfN intensiv beteiligt war.
Flunder in einem geogenen Steinriff
Flunder in einem geogenen Steinriff im Gebiet Adlergrund des Naturschutzgebiets Pommersche-Bucht-Rönnebank, östlich der Insel Rügen.

Die Maßnahmen umfassen ein Verbot der Fischerei mit mobilen grundberührenden Fanggeräten in Teilbereichen der Naturschutzgebiete „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und „Pommersche Bucht - Rönnebank“ und beziehen sich dort auf die entsprechenden Natura 2000-Gebiete. Das Hauptziel der Maßnahmen ist der Schutz von Sandbänken und Riffen. 

Die charakteristischen Lebensgemeinschaften am Meeresboden können sich in diesen Gebieten nun dauerhaft erholen und vor allem langlebige und große Meeresbodenbewohner mit wichtigen Funktionen für das gesamte Ökosystem, zum Beispiel die Islandmuschel, werden von diesem Schutz besonders profitieren. 

Die Fischereimaßnahmen sind ein wichtiger Schritt zum Schutz der gesamten marinen Biodiversität und dienen auch der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtline und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. 

Aktuell stellt das BfN weiterführende Informationen auf seiner Website bereit. Zukünftig sollen die Maßnahmen darüber hinaus in den gedruckten und elektronischen Seekarten verortet werden.

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