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Bundesamt für Naturschutz

FFH-Bericht: Deutschland hat Daten gemeldet

Presse
Gebiete und Lebensräume
Arten
Natura 2000
01.08.2025
Bonn
Deutschland hat fristgerecht am 30. Juli 2025 den Bericht zum Erhaltungszustand der Flora und Fauna in Deutschland bei der EU-Kommission abgegeben. Der FFH-Bericht, den alle EU-Mitgliedsstaaten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie regelmäßig einzureichen haben, gibt Aufschluss über den Erhaltungszustand von Arten und Lebensraumtypen, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie gelistet sind. Der aktuelle Bericht bezieht sich auf den Berichtszeitraum 2019 bis 2024.
Eine Wildkatze sitzt auf einem Baumstamm in der Natur
Europäische Wildkatze

Antworten auf wichtige Fragen zum FFH-Bericht hat das BfN in seiner Rubrik „Häufig gefragt“ zusammengestellt – beispielsweise: Wie kommt ein FFH-Bericht zustande? Was hat der FFH-Bericht mit der Diskussion zum Wolf zu tun? Oder auch: Welche Konsequenzen hat der FFH-Bericht?

Weiterführende Informationen zum Bericht werden in den nächsten Wochen aufbereitet und sukzessive auf der Website des BfN zur Verfügung gestellt.

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