FFH-Bericht: Deutschland hat Daten gemeldet
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Natura 2000
01.08.2025
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Bonn
Deutschland hat fristgerecht am 30. Juli 2025 den Bericht zum Erhaltungszustand der Flora und Fauna in Deutschland bei der EU-Kommission abgegeben. Der FFH-Bericht, den alle EU-Mitgliedsstaaten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie regelmäßig einzureichen haben, gibt Aufschluss über den Erhaltungszustand von Arten und Lebensraumtypen, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie gelistet sind. Der aktuelle Bericht bezieht sich auf den Berichtszeitraum 2019 bis 2024.

Europäische Wildkatze
© Thomas Stephan
Antworten auf wichtige Fragen zum FFH-Bericht hat das BfN in seiner Rubrik „Häufig gefragt“ zusammengestellt – beispielsweise: Wie kommt ein FFH-Bericht zustande? Was hat der FFH-Bericht mit der Diskussion zum Wolf zu tun? Oder auch: Welche Konsequenzen hat der FFH-Bericht?
Weiterführende Informationen zum Bericht werden in den nächsten Wochen aufbereitet und sukzessive auf der Website des BfN zur Verfügung gestellt.