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Bundesamt für Naturschutz

Internationales Hochseeschutzabkommen tritt in Kraft

Presse
Meere
16.01.2026
Insel Vilm
Die Hohe See umfasst über 40 Prozent der Erdoberfläche. Überfischung, Rohstoffabbau und Klimawandel setzen die Biodiversität im Meer zunehmend unter Druck. Dennoch fehlte bislang ein rechtsverbindliches Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt in diesen Gebieten. Am 17. Januar 2026 tritt das internationale Hochseeschutzabkommen offiziell in Kraft und ergänzt das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Das neue UN-Abkommen ermöglicht erstmals wichtige Schutzmaßnahmen auf der Hohen See.
Flosse eines ins Wasser abtauchenden Wals
Abtauchender Buckelwal

Durch das Abkommen, das in Fachkreisen mit BBNJ (Biodiversity Beyond National Juristiction) abgekürzt wird, wird es leichter, Meeresschutzgebiete auf der Hohen See auszuweisen. Außerdem fördert es eine gerechtere Nutzung mariner genetischer Ressourcen und unterstützt Länder des globalen Südens beim Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität der Hochsee. Gleichzeitig regelt das BBNJ-Abkommen Umweltverträglichkeitsprüfungen menschlicher Aktivitäten mit wesentlichem Einfluss auf die Hohe See.

Deutschland hat sich für einen starken Meeresschutz eingesetzt und die Verhandlungen zum Abkommen aktiv unterstützt. Als Industrie-, Handels- und Seefahrernation trägt Deutschland eine wichtige Verantwortung, was den Schutz der Meere, auch auf der Hohen See, betrifft. Doch internationale Abkommen wirken nur, wenn die Staaten sie aktiv auf nationaler Ebene umsetzen. Mit der Ratifizierung, also dem Beitritt zum BBNJ-Abkommen, steht in Deutschland ein weiterer, wichtiger Schritt an. Das Bundesamt für Naturschutz wird wichtige Aufgaben im Rahmen der Umsetzung des Hochseeschutzgesetzes auf nationaler Ebene übernehmen. Noch im Jahr 2026 wird voraussichtlich die erste Vertragsstaatenkonferenz des Abkommens stattfinden, auf der über weitere Schritte beraten wird.

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