Internationales Hochseeschutzabkommen tritt in Kraft
Durch das Abkommen, das in Fachkreisen mit BBNJ (Biodiversity Beyond National Juristiction) abgekürzt wird, wird es leichter, Meeresschutzgebiete auf der Hohen See auszuweisen. Außerdem fördert es eine gerechtere Nutzung mariner genetischer Ressourcen und unterstützt Länder des globalen Südens beim Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität der Hochsee. Gleichzeitig regelt das BBNJ-Abkommen Umweltverträglichkeitsprüfungen menschlicher Aktivitäten mit wesentlichem Einfluss auf die Hohe See.
Deutschland hat sich für einen starken Meeresschutz eingesetzt und die Verhandlungen zum Abkommen aktiv unterstützt. Als Industrie-, Handels- und Seefahrernation trägt Deutschland eine wichtige Verantwortung, was den Schutz der Meere, auch auf der Hohen See, betrifft. Doch internationale Abkommen wirken nur, wenn die Staaten sie aktiv auf nationaler Ebene umsetzen. Mit der Ratifizierung, also dem Beitritt zum BBNJ-Abkommen, steht in Deutschland ein weiterer, wichtiger Schritt an. Das Bundesamt für Naturschutz wird wichtige Aufgaben im Rahmen der Umsetzung des Hochseeschutzgesetzes auf nationaler Ebene übernehmen. Noch im Jahr 2026 wird voraussichtlich die erste Vertragsstaatenkonferenz des Abkommens stattfinden, auf der über weitere Schritte beraten wird.