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Bundesamt für Naturschutz

Gesetzlich geschützte Biotope

Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten.

Durch § 30 BNatSchG wird eine Reihe von Biotoptypen pauschal vor erheblichen und nachhaltigen Eingriffen geschützt. Die Qualität des Schutzes soll dabei der von Naturschutzgebieten entsprechen. Gesetzlich geschützt sind die nachfolgenden Biotoptypen:

  • Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.
  • Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen.
  • Offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte.
  • Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder.
  • Offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche.
  • Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.
  • Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern.

Ein Teil dieser Biotoptypen wurde erst im Zuge der Novellierung des BNatSchG 2009 bzw. 2022 neu in den Katalog der gesetzlich geschützten Biotope übernommen. Es handelt sich dabei ausnahmslos um gefährdete Biotoptypen.

Im Zuge der Novellierung 2009 des BNatSchG neu in den Katalog der besonders geschützten Biotope aufgenommene gefährdete Biotoptypen nebst Gefährdungseinstufung (nach Riecken et al. 2006)

Code Biotoptyp Status RLD 2006
01.02.07 Sandbank der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee (Komplex) 3
01.02.08.01 Feinsubstratbiotop der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee mit Schlicksubstrat (von Schluff und Ton dominiert) 2
01.02.08.02 Feinsubstratbiotop der küstenfernen Meeresgebiete der Nordsee mit gemischtem Substrat (schlickig bis feinsandig) 3
03.02.07 Sandbank der Flachwasserzonen der Nordsee mit oder ohne Makrophyten 3
37.01 nährstoffarmes Großseggenried 2
37.02 nährstoffreiches Großseggenried 3
70.03 subalpiner Lärchen-Arvenwald 3
70.04 subalpiner Lärchenwald 3

(2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet) 

Im Zuge der Novellierung 2022 des BNatSchG neu in den Katalog der besonders geschützten Biotope aufgenommene gefährdete Biotoptypen nebst Gefährdungseinstufung (nach Finck et al. 2017)

Code RLD 2017

Biotoptyp

Status RLD 2017

32.05.01.01

Steinriegel/-haufen aus Karbonatgestein

1-2

32.05.01.02

Steinriegel/-haufen aus Silikatgestein

1-2

32.05.02.01

Trockenmauer aus Karbonatgestein

1-2

32.05.02.02

Trockenmauer aus Silikatgestein

1-2

41.06.01

Streuobstbestand auf Grünland

1-2

34.07.01.01

Artenreiche, frische Mähwiese in tieferen Lagen

1!

34.07.02.01

Artenreiche, frische Mähwiese in höheren Lagen

1-2

(1! = akut von vollständiger Vernichtung bedroht, 1-2 = stark gefährdet bis von vollst. Vernichtung bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet)

Die Auswertung der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen (Finck et al. 2017) ergibt, dass weiterhin rund drei Viertel aller gefährdeten Biotoptypen (inklusive der Kategorien 3, V und ?) auch gesetzlich geschützt sind.

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