F+E Naturschutz bei der Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen
Beschreibung
FKZ
805 64 001
Problemstellung und Ziele
Gegenstand des Vorhabens war die Erstellung eines juristischen Gutachtens zu zentralen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ausbringung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in und in der Nähe von Schutzgebieten.
Das Verhältnis zwischen den Zulassungsbestimmungen des EG- und des deutschen Gentechnikrechtes einerseits und naturschutzrechtlicher Vorschriften (FFH-Richtlinie, BNatSchG, Ländergesetze, Schutzgebietsverordnungen) andererseits war darin zu beleuchten. Im Zusammenhang mit der gentechnikrechtlichen Genehmigung war zu klären, ob und inwieweit bereits Art, Umfang und Ergebnis der Risikobewertung sowie die Festlegung von Zulassungsbedingungen Auswirkungen auf die Anwendbarkeit naturschutzrechtlicher Bestimmungen außerhalb des Genehmigungsverfahrens oder Vorwirkungen auf das Ergebnis einer nachfolgenden naturschutzrechtlichen Bewertung haben. Zudem sollte untersucht werden, welche gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an den Konkretisierungsgrad naturschützender Bestimmungen in GVO-Genehmigungen zu stellen sind. Untersuchungsgegenstand war weiterhin das Verhältnis von § 34a BNatSchG zu den §§ 10 Abs. 1, Nr. 11, 34 BNatSchG bzw. zu Art. 6 der FFH-Richtlinie 92/43/EWG. Außerdem war zu erörtern, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Weise und durch welche Behörden die Vorgaben der §§ 34 f. BNatSchG berücksichtigt werden müssen bzw. am effizientesten berücksichtigt werden können.