Anzahl der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (nach Formationen zusammengefasst)
Monitoring FFH-Richtlinie•
Schutzgebiete•
Natura 2000
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union schützt europaweit bedrohte oder sehr seltene Lebensraumtypen (sogenannte „Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse“). Sie zielt unter anderem darauf ab, für alle in Anhang I verzeichneten Lebensraumtypen einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Dazu werden zum Beispiel sogenannte FFH-Gebiete ausgewiesen, in denen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Formation | Anzahl der Lebensraumtypen |
---|---|
Meere und Küsten | 20 |
Binnengewässer | 12 |
Moore, Sümpfe und Quellen | 9 |
Grünland | 14 |
Heiden und Gebüsche | 10 |
Felsen und Schutthalden | 8 |
Gletscher | 1 |
Wälder | 19 |
Die FFH-Richtlinie schützt wichtige Lebensräume in der Europäischen Union
In Deutschland existieren derzeit 4.557 FFH-Gebiete (Stand: 2015), die gleichzeitig auch dem Schutz der in Anhang II verzeichneten Arten dienen. Die FFH-Gebiete bilden zusammen mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.
Von den in Anhang I aufgeführten Lebensraumtypen kommen in Deutschland 92 vor. Alle 6 Jahre werden von den Mitgliedsstaaten Berichte erstellt, die über die Erfolge der Schutzmaßnahmen und der Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen berichten. Gleiches gilt für die FFH-Arten.