Biotische Wirkungsakkumulatoren Phase I
Beschreibung
FKZ 802 85 020
Ziel der gesetzlich vorgeschriebenen Überwachung bei Inverkehrbringen transgener Organismen (GVO) ist es, direkte und indirekte Effekte auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu erkennen und zu bewerten. Im Zusammenhang mit dem Anbau von GVP stehen aus naturschutzfachlicher Sicht potenzielle Effekte auf die biologische Vielfalt im Zentrum des sog. GVO-Monitorings. Das Monitoring soll in der Umweltvertäglichkeitsprüfung erstellten Hypothesen im Sinne der Vorsorge überprüfen sowie nicht vorhersehbare Effekte ermitteln. Darin enthalten ist eine Frühwarnfunktion, die erlaubt, unerwünschte Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und abzuwenden. Ob diese Zielvorgaben erfüllt werden können, hängt maßgeblich von der Auswahl geeigneter Indikatoren und Messparameter ab. In einem Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA) war für vier Modell-GVO (HR-Raps, Bt-Mais, stärkeveränderte Kartoffel und virusresistente Zuckerrübe) ein Katalog von Indikatoren und Untersuchungsparametern erarbeitet worden. Die oberirdisch lebende Makro- und Mesofauna aus diesem Katalog wurde hinsichtlich der ökologischen Eigenschaften charakterisiert und hinsichtlich ihres Indikationspotenzials bewertet, ergänzt und nach Prioritäten auf ein Set von faunistischen Indikatoren mit hoher Relevanz für ein GVO-Monitoring reduziert.