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Bundesamt für Naturschutz

SuN-divers: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen

Ressortforschungsplan
Erneuerbare Energien
Naturschutzbelange sollen bei der Errichtung von Solarparks auf kommunaler Ebene stärker als bisher Berücksichtigung finden.
Programm
Ressortforschungsplan
Laufzeit
bis
Förderkennzeichen
3523861000
Solarmodule und die darum liegende Wiese, im Vordergrund ist ein Steinhaufen zu sehen
Solarpark mit blühender Wiese und Steinhaufen

Beschreibung

Hintergrund

Die Bundesregierung strebt bis zum Jahr 2030 eine Steigerung der installierten Solarenergieleistung auf 215 GW und bis 2040 auf 400 GW an (Stand Ende 2023: 82 GW), hälftig auf Dächern und Freiflächen. Szenarien gehen davon aus, dass sich die bisherige Flächeninanspruchnahme durch Freiflächensolaranlagen (Solarparks) von ca. 40.000 ha bis 2040 vervier- bis verfünffachen wird. Gleichzeitig bestehen europäische und internationale Verpflichtungen zur Förderung, zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität (z. B. Übereinkommen über die biologische Vielfalt, EU-Biodiversitätsstrategie für 2030) und entsprechende nationale Ziele, den verstärkten Rückgang von Arten und Lebensräumen zu verhindern.

Projekt

Die Kommunen sind die wesentlichen Akteure bei der Ausweisung und Genehmigung von Freiflächensolaranlagen. Ziel des Vorhabens „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzten“ (SuN-divers, FKZ  3523 861000) ist es, die Kommunen bei ihrer aktiven Rolle so zu unterstützen und zu stärken, dass die Belange von Natur und Landschaft bei den Prozessen auf kommunaler Ebene zukünftig stärker Berücksichtigung finden als bisher.

Das Vorhaben gliedert sich in drei Arbeitspakete:

  • AP 1: Dialoggestaltung und fachliche Arbeit zur Ausgestaltung von Biodiversitätssolaranlagen
  • AP 2: Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs im Solarpark
  • AP 3: Entwicklung von Methoden zum Wissenstransfer der Ergebnisse in die kommunale Planungspraxis

Im Arbeitspaket 1 werden die fachlichen Diskussionen zu sogenannten „Biodiversitätssolaranlagen“ auf Bundesebene mit digitalen Workshops moderierend begleitet. In der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom Mai 2023 wird eine Zukunftsvision entworfen, nach der im Jahr 2035 Biodiversitäts-Solarparks Standard sein sollen und „neue Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt schaffen". Im Rahmen des Arbeitspaketes soll der bisher noch undefinierte Begriff „Biodiversitätssolaranlagen“ mit fachlichen Inhalten und Anforderungen gefüllt und mögliche Folgewirkungen von Festlegungen abgeschätzt werden. 

Darüber hinaus wird im Rahmen des Arbeitspaketes 2 der aktuelle Stand der Forschung zu Auswirkungen von Freiflächensolaranlagen insbesondere auf besonders und streng geschützte Arten für die Fachöffentlichkeit aufbereitet. Es werden Photovoltaik-sensible Arten(-gruppen) identifiziert, um Betroffenheiten und Maßnahmen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich innerhalb der Solarparkfläche ableiten zu können.

Die Nutzung von bestehenden Instrumenten zur Steigerung der Biodiversität in Freiflächensolaranlagen soll im Rahmen des Arbeitspaketes 3 gefördert werden. Hierfür werden zunächst Unterstützungsbedarfe der Akteure auf kommunaler Ebene (Gemeinden und Landkreisen) ermittelt. Anschließend erfolgt der Wissenstransfer von Projektergebnissen und fachlichen Grundlagen in die kommunale Planungspraxis.

Ergebnisse

Im Rahmen des Vorhabens entstand das Infoportal „Mehr Natur im Solarpark – Schritt für Schritt“ Das Portal bietet einen Überblick über die Phasen der Bauleitplanung und der damit verknüpften naturschutzfachlichen Instrumente. Dieser Wegweiser für kommunale Akteure fasst die Ergebnisse der im Projektzeitraum veranstalteten Workshops, Werkstattgespräche in kleiner Runde und bundesweite Veranstaltungen mit einer großen Teilnehmendenzahl, ebenso wie regionale Präsenzveranstaltungen mit Exkursionen zu Solarparks mit einer naturverträglichen Ausgestaltung zusammen. Ebenso fanden die Ergebnisse der Fachgespräche und des im Rahmen des Vorhabens in Auftrag gegebene Fachgutachtens „Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks“ Eingang. 

Projektleitung

Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende gGmbH

Förderung durch

Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Kontakt im BfN

Fachgebiet II 4.3 Naturschutz und Erneuerbare Energien
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