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Bundesamt für Naturschutz

Bundeskonzept Grüne Infrastruktur

Das Bundeskonzept Grüne Infrastruktur (BKGI) ist ein räumlich übergreifendes Gesamtkonzept naturschutzfachlicher Zielaussagen auf Bundesebene. Dabei handelt es sich um ein strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen, welches dem Erhalt sowie der Verbesserung bundesweiter Ökosysteme und ihrer Leistungen dient. Das BKGI fasst bestehende Fachkonzepte und Leitbilder des Naturschutzes und der Landschaftspflege zusammen und bietet daher eine wichtige Daten- und Bewertungsgrundlage für bundesrelevante Planungsprozesse (bspw. der Auenentwicklung, der Wiedervernetzung und dem Netzausbau des Bundes).
Küstenstreifen mit Dünen, Sandbänken und Uferbereich im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft auf dem Darß mit Nationalparkschild
Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft

Der Begriff Grüne Infrastruktur

Die EU-Kommission hat zur Umsetzung ihrer Strategie, den Erhalt der biologischen Vielfalt, eine Initiative zur grünen Infrastruktur in den Mitgliedsstaaten auf den Weg gebracht. Hinter dem Begriff Grüne Infrastruktur steckt der Gedanke, dass Ökosysteme und ihre Leistungen – etwa intakte Auen als natürliche Hochwasservorsorge – ebenso wie "graue, also technische Infrastruktur" für die Entwicklung eines Landes unverzichtbar sind. Die grüne Infrastruktur trägt zum menschlichen Wohlergehen z. B. durch Klimaregulation, Erholung und Erleben von Natur und Landschaft sowie zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. 

Aus diesen Gründen griff die Bundesregierung die Initiative der EU auf und brachte das Bundeskonzepts Grüne Infrastruktur für Deutschland auf den Weg. Dafür hat das Bundesamt für Naturschutz das BKGI als Fachkonzept aufgestellt. Hier werden die bundesweit relevanten Schwerpunkteräume in Bezug auf Naturschutz und Landschaftspflege dargestellt.

Die Bestandteile des BKGI in Deutschland

Das BKGI setzt sich folgenden Schwerpunkten zusammen:

  • Schutzgebiete mit bundesweiter Bedeutung für die biologische Vielfalt wie Nationalparke, Naturparke, Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationale Naturmonumente, Biosphärenreservate (Kern- und Pflegezonen) sowie Naturschutzgroßprojekte (Fördergebiete),
  • Lebensräume und Arten von Flora und Fauna mit nationalen und grenzübergreifenden bedeutsamen Achsen und Korridoren für den Biotopverbund (Feucht-, Trocken- und naturnahe Waldlebensräume, Offenland sowie Großsäuger), inklusive des „Grünen Bands“, genauso wie Engstellensicherung in Lebensraumnetzen, Wiedervernetzungskonzepte an Verkehrswegen und unzerschnittene Funktionsräume,
  • Moore aufgrund ihrer Bedeutung für den Klimaschutz sowie als Lebensraum und als Böden für die Kohlenstoffspeicherung,
  • rezente Auen und Altauen.

Themen, mit denen sich das BKGI beschäftigt, haben dabei grundsätzlich eine Bundesrelevanz inne. Dazu gehören solche mit bundesweitem Koordinationsbedarf wie zum Beispiel die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, die EU-Biodiversitätsstrategie, Förderprogramme wie das Bundesprogramm Biologische Vielfalt oder länder- bzw. staatenübergreifende Ziele und Maßnahmen in Meeren sowie dem Biotopverbund.

Hinzu kommen spezifische Räume und Funktionen wie Kultur- und Naturlandschaften, die für den Menschen viele ökologische und kulturelle Leistungen erbringen als auch Wildnis(entwicklungs)gebiete. Des Weiteren können hier Flussauen als wichtiger Bestandteil des Hochwasserschutzes und urbane Räume, in denen die Mehrheit der Bevölkerung lebt und mit den Folgen des Klimawandels und der damit verbundenen, wachsenden Bedeutung der Stadtnatur konfrontiert wird, genannt werden. Hinzu kommen marine Ökosysteme und Böden, die vielfältige Funktionen im Naturhaushalt erbringen, aber auch zur Nahrungsversorgung dienen.

Es existieren bereits unterschiedliche Handhabungen für den Umgang natürlicher Ressourcen auf nationaler und internationaler Ebene für Bestrebungen des Bundes. Allerdings war es bisher notwendig, die Datengrundlagen für die entsprechenden Akteure aus vielen Quellen aufwendig zusammenzutragen. Mit dem BKGI wird dies nun effizienter gestaltet und den Anwendern eine Hilfestellung für die verschiedenen Aufgabenfelder angeboten.

Fachgutachten BKGI

Das Fachgutachten Bundeskonzept Grüne Infrastruktur diente zur Vorbereitung des BKGI und bezieht sich zum einen auf das Konzept der Ökosystemleistungen und zum anderen auf die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genannten Zieldimensionen. Das Fachgutachten unterscheidet sich allerdings hinsichtlich Gliederung und Vertiefung einzelner Themen vom BKGI.

Im Rahmen eines F+E-Vorhabens wurde das Fachgutachten BKGI fachlich-inhaltlich, einschließlich der Daten vorbereitet. Auf der Basis des BNatSchG, der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) sowie der Analyse aktueller raumrelevanter Entwicklungen wurden zunächst bundesrelevante Aufgabenfelder identifiziert. Dazu gehören:

  • Arten und Lebensräume,
  • Biotopverbunde und Schutzgebietsnetze,
  • Wildnisgebiete,  
  • Landschaften (inklusive landschaftsbezogene Erholung),
  • Bodenschutz,  
  • Flächeninanspruchnahme und Landschaftszerschneidung,
  • Wasser (Binnengewässer, Grundwasser, Auenzustand, Hochwasserschutz),
  • Meeresschutz und
  • Geländeklima.

Die Ergebnisse des F+E-Vorhabens sind in das BKGI eingeflossen.

Zur Erhaltung und Entwicklung der grünen Infrastruktur in Deutschland werden im Fachgutachten BKGI sowohl raumbezogene als auch programmatische Aussagen getroffen, die sich primär auf die Zieldimensionen im BNatSchG beziehen:

  • Zieldimension 1 betrifft den Erhalt der natürlichen und kulturellen Vielfalt, insbesondere den Schutz der biologischen Vielfalt.
  • Zieldimension 2 betrifft die materiellen Funktionen von Natur und Landschaft bzw. die Naturgüter: Eine besondere Aufmerksamkeit liegt hierbei auf der natürlichen Fruchtbarkeit (Lebensmittelerzeugung) und Schutz von Böden, der Sicherstellung der Grundwasserneubildung sowie der Speicher- und Senkenfunktion für Treibhausgase (Böden, Wälder, Grünland).
  • Zieldimension 3 betrifft die immateriellen Funktionen, also das Wahrnehmen und Erleben von Natur und Landschaft sowie die landschaftsgebundene Erholung: Auch hier konzentriert sich das BKGI auf Vorkommen von bundesweiter Relevanz.

Zusammenfassung und Ausblick

Mit dem BKGI wird ein räumliches Konzept des Naturschutzes vorgelegt, das Flächen und Räume von bundesweiter Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt sowie einzelner Ökosystemleistungen aufzeigt. In Entwicklung befindliche Fachkonzepte werden dem BKGI schrittweise zugeführt. 

Das Bundekonzept Grüne Infrastruktur und das ihm zugrunde liegende Fachgutachten stellen Fachkonzepte des Naturschutzes auf Bundesebene zusammen. Beide Dokumente stellen Informations- und Bewertungsgrundlagen für Planungen und Maßnahmen u.a. für das BMU und das BfN bereit. 

Das BKGI und das Fachgutachten BKGI bedürfen einer regelmäßigen Fortschreibung und Aktualisierung, da zwar insbesondere auf den Schutz der biologischen Vielfalt eingegangen wird, aber andere Handlungsgegenstände und Zieldimensionen noch unzureichend betrachtet und weniger beachtete Schutzgüter mehr in den Fokus genommen werden müssen, um die multifunktionale, grüne Infrastruktur auszubauen und zu sichern. Das kann mithilfe von Forschung und Entwicklung, Integration künftiger naturschutzfachlicher Konzepte sowie durch konkrete Umsetzung dieser geschehen.

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