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Bundesamt für Naturschutz

Strikte EU-Regelungen für den Elfenbeinhandel

CITES
14.01.2022
Bonn
Zum 19. Januar 2022 treten EU-weit striktere Regelungen zum Handel mit Elefanten-Elfenbein in Kraft. Der EU-interne Handel sowie kommerzielle Wiederausfuhren oder Einfuhren werden weitgehend verboten. Ausnahmen gelten nur für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 sowie für Antiquitäten, die vor dem 03.03.1947 hergestellt wurden.
Elefantenfamilie (Loxodonta africana)
Elefantenfamilie (Loxodonta africana)

Für die Vermarktung von verarbeitetem Elfenbein innerhalb der EU ist eine EU-Bescheinigung erforderlich, die nur für Antiquitäten sowie für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 ausgestellt werden darf. Bereits erteilte EU-Bescheinigungen zur Vermarktung können im Rahmen einer Übergangzeit von einem Jahr genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit aber zum 19.01.2023.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist für die konkrete Umsetzung internationaler Naturschutzabkommen in Deutschland verantwortlich. So erteilt das BfN als Vollzugsbehörde auch Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten und Produkte, wie Elefanten-Elfenbein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA bzw. CITES) und seine Umsetzung im EU-Recht vor.

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