Besserer Schutz für Natura-2000-Meeresschutzgebiet Doggerbank
Die Veröffentlichung am 29. Oktober im Amtsblatt der EU stellt den Abschluss eines langjährigen Prozesses dar, an dem das BfN intensiv beteiligt war. Die Fischerei mit mobilen grundberührenden Fanggeräten, wie Grundschlepp- oder Wadennetzen, ist damit in etwa der Hälfte der bestehenden Schutzgebietsfläche ganzjährig nicht mehr möglich. Die mobile grundberührende Fischerei ist damit auf 20 Prozent der Fläche der AWZ in der deutschen Nordsee eingeschränkt.
Das Meeresschutzgebiet Doggerbank ist mit einer Fläche von rund 18.000 Quadratkilometern die größte Sandbank der Nordsee. Im deutschen Teil dieser einzigartigen Sandbank liegt das Schutzgebiet Doggerbank und umfasst 1.624 Quadratkilometer bei einer Tiefe von 29 bis etwa 48 Meter.
Die Maßnahme dient dem Schutz insbesondere von Muscheln, Würmern, gefährdeter Schneckenarten, Stachelhäutern und Krebsen, die im oder auf dem Meeresboden leben. Gleichzeitig ist die Doggerbank durch eine hohe Vielfalt von Fischarten gekennzeichnet, die durch die beschlossene Maßnahme ebenfalls besser geschützt werden. Insbesondere Sandaale, die bisher auf der Doggerbank intensiv befischt wurden, stellen eine wichtige Nahrungsgrundlage von Seevögeln und marinen Säugetieren dar. So kommen auf der Doggerbank auch ansonsten in Deutschland nicht vorkommende Arten wie Papageientaucher, Weißschnauzendelfine und Zwergwale regelmäßig vor. Diese werden durch die beschlossene Fischereimaßnahme ebenfalls profitieren, denn so werden ihnen mehr Beutefische zur Verfügung stehen.
Das BfN hat den Prozess der Erarbeitung der Fischereimaßnahmen im Schutzgebiet Doggerbank fachlich intensiv begleitet. Nach der Unterschutzstellung wird die Wirksamkeit der Maßnahme durch ein engmaschiges Monitoring insbesondere für die benthischen Lebensgemeinschaften und Fische im Rahmen von verschiedenen BfN Projekten untersucht.